Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die FINMA verschiedene Typen von Beauftragten einsetzen:
- Ein Untersuchungsbeauftragter wird eingesetzt, um im Rahmen eines Enforcementverfahrens einen aufsichtsrechtlich relevanten Sachverhalt abzuklären oder von der FINMA angeordnete aufsichtsrechtliche Massnahmen umzusetzen.
- Ein Prüfbeauftragter wird im Rahmen der laufenden Aufsicht eingesetzt, um bei einem Beaufsichtigten eine Prüfung durchzuführen.
- Ein Sanierungsbeauftragter kann mit der Ausarbeitung eines Sanierungsplans betraut werden.
- Ein Liquidator wird mit einer Liquidation eines Beaufsichtigten betraut.
- Ein Konkursliquidator wird mit einer Konkursliquidation eines Beaufsichtigten betraut.
- Ein Schätzungsexperte wird von der FINMA mit der Schätzung der Anlagen von Immobilienfonds oder Immobilieninvestmentgesellschaften betraut.
Die FINMA kennt vier Standardmandate, deren Erfüllung unterschiedliche Anforderungen an den Beauftragten stellen:
- Untersuchungen oder Prüfungen bei bewilligten Finanzintermediären;
- Untersuchungen bei Tätigkeit ohne erforderliche Bewilligung;
- Konkursliquidationsverfahren und Liquidationen bei Beaufsichtigten;
- Sanierungen und Krisenmanagement bei bewilligten Finanzintermediären.
Für diese Standardmandate unterhält die FINMA eine Liste mit möglichen Kandidaten.