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Organisation |
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Finanzierung der EBK
Zur Finanzierung ihrer Tätigkeit erhebt die EBK eine jährliche Aufsichtsabgabe von den von ihr beaufsichtigten Instituten. Die Aufsichtsabgabe wird auf der Basis der Kosten erhoben, die der EBK im Vorjahr entstanden sind. Die Tätigkeit der Aufsichtsbehörde wird somit unabhängig vom Finanzhaushalt des Bundes nach dem Prinzip der Kostendeckung finanziert. |
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