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Aktuelles 2002 |
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20. Dezember 2002 |
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EBK-Mitteilung Nr. 24
Revision der Richtlinien zu den Rechnungslegungsvorschriften: Die Anpassungen beinhalten generelle Verbesserungen, namentlich bei den Vorschriften zur Bewertung von Krediten, aber auch ein weiterführendes Erfordernis der Offenlegung nach dem True and Fair View Prinzip. Sie treten per Ende Dezember 2002 in Kraft und müssen zwingend erstmals für die Jahresrechnungen per Ende 2003 angewandt werden
EBK-Mitteilung Nr. 24
RRV-EBK (Anhang) |
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25. Oktober , 2002 |
Kampf gegen Geldwäscherei: Schweiz an vorderster Front dabei
Die Schweiz ist im internationalen Kampf gegen die Geldwäscherei mit einem komplexen, aber konsolidierten System an vorderster Front dabei, sagte Bundespräsident Kaspar Villiger an einer gemeinsamen Informationsveranstaltung aller an der Prävention im Kampf gegen die Geldwäscherei beteiligten Bundesbehörden.
Medienmitteilung
Broschüre |
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24. September 2002 |
„Umgang mit Risiken durch Bankräte”
Am Treffen der Kantonalbankpräsidenten in Mürren hielt EBK-Präsident Kurt Hauri eine Rede zum Thema „Umgang mit Risiken durch Bankräte”, in der er diese aufforderte, dem Risikomanagement in ihrer täglichen Arbeit eine zentrale Stellung einzuräumen. |
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16. September 2002 |
EBK-Mitteilung Nr. 23
Die Eidg. Bankenkommission hat das EBK-Rundschreiben 99/2 Outsourcing revidiert. Schwerpunkte der Teilrevision waren die Definition des Outsourcings (Rz 2), der örtliche und sachliche Geltungsbereich (Rz 4-12) sowie die Informationspflicht gegenüber Kunden (Rz 39).
EBK-Mitteilung Nr. 23
EBK-Rundschreiben 99/2 Outsourcing |
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4. September 2002 |
Medienmitteilung: EBK schliesst SMS Securities Sigg Merkli Schrödel AG
Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) hat der SMS Securities Sigg Merkli Schrödel AG, Zürich, am 3. September abends wegen grober Verletzung gesetzlicher Pflichten die Bewilligung als Effektenhändlerin entzogen und die sofortige Liquidation angeordnet.
Medienmitteilung |
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14. August 2002 |
Medienmitteilung: EBK schliesst A&A Actienbank
Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) hat der A&A Actienbank, Zürich, wegen grober Verletzung gesetzlicher Pflichten die Bewilligung entzogen. Eine umfassende Analyse der EBK bei anderen, am Aktienmarkt engagierten Banken und Effektenhändlern zeigt, dass die Auswirkungen der Kursverluste beschränkt blieben.
Medienmitteilung |
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15. Juli 2002 |
Medienmitteilung: EBK rügt UBS wegen mangelnder Sorgfalt mit Abacha-Geldern
Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) hat das Verfahren, das sie wegen möglicher Abacha-Gelder gegen die UBS AG geführt hatte, abgeschlossen und eine Vorortkontrolle bei der Bank angeordnet. In ihrer Untersuchung kam die EBK zum Schluss, dass die UBS bei der Eröffnung eines Kontos im Jahre 1996 die Pflicht verletzt hatte, bei ungewöhnlichen Geschäftsbeziehungen deren wirtschaftliche Hintergründe eingehend abzuklären.
Medienmitteilung |
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9. Juli 2002 |
Medienmitteilung: Bankenkommission gibt Geldwäschereiverordnung in Vernehmlassung
Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) veröffentlicht heute einen Entwurf für eine Geldwäschereiverordnung, den eine gemischte Arbeitsgruppe erarbeitetet hat. Der Entwurf sieht verschärfte Abklärungspflichten zur Verhinderung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung sowie weiterführende Sorgfaltsregeln im Umgang mit Vermögenswerten politisch exponierter Personen vor. Er berücksichtigt den derzeitigen Stand der internationalen Diskussionen auf diesem Gebiet.
Medienmitteilung
Entwurf Geldwäschereiverordnung der EBK
Bericht der Arbeitsgruppe ( Anhang I , AnhangII )
Position der EBK zum Entwurf der Arbeitsgruppe |
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21. Juni 2002 |
„Regulatory challenges for Swiss banking secrecy”
Anlässlich des 30-Jahrjubiläums des Verbandes der Auslandbanken in der Schweiz hielt EBK-Direktor Daniel Zuberbühler eine Rede zum Thema „Regulatory challenges for Swiss banking secrecy”. Darin plädierte er für eine flexiblere Gesetzgebung zur internationalen Amtshilfe der EBK an ausländische Börsenaufsichtsbehörden sowie für Vor-Ort-Kontrollen ausländischer Bankaufsichtsbehörden bei Niederlassungen ausländischer Banken in der Schweiz und äusserte sich zum konzerninternen Informationsfluss. |
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3. Juni 2002 |
IWF zur Schweizer Finanzmarktaufsicht: Positive Bilanz – aber kein Ruhekissen
Nach der Gesamtwürdigung des Schlussberichts des IWF zur Teilnahme der Schweiz am „Financial Sector Assessment Program” (FSAP) durch Bundespräsident Kaspar Villiger, zeigte sich auch EBK-Direktor Daniel Zuberbühler an der Medienkonferenz des Eidg. Finanzdepartements erfreut über die positiven Aussagen zur heutigen Banken- und Börsenaufsicht. Als besonders wichtige Empfehlungen des FSAP hob Daniel Zuberbühler die finanzielle Unabhängigkeit der Aufsicht, das Sanktionswesen, die Qualitätssicherung der Bankenrevision und die internationale Amtshilfe hervor.
Rede von Bundespräsident Kaspar Villiger
Rede von EBK-Direktor Daniel Zuberbühler
FSAP-Bericht |
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25. April 2002 |
Medienkonferenz der EBK
Am 25. April 2002 hat die EBK ihren Jahresbericht 2001 veröffentlicht und ihre jährliche ordentliche Medienkonferenz abgehalten. Sie können den Jahresbericht sowie die folgenden an der Medienkonferenz gehaltenen Referate im PDF-Format herunterladen.
Kurt Hauri , Präsident der EBK
Internationale Amtshilfe – eine Notwendigkeit heute mit Fesseln
Jean-Pierre Ghelfi , Vizepräsident der EBK
Bankenrevision – die EBK kontrolliert die Kontrolleure
Franz Stirnimann , Vizedirektor der EBK
Marktaufsicht – Möglichkeiten und Grenzen (Beilage) |
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14. März 2002 |
Bericht der EBK: kein Hinweis auf Insiderdelikte durch Terroristen
Die Terroranschläge des 11. Septembers 2001 hatten auch Auswirkungen auf die Arbeit und auf die Ressourcen der EBK. Ihr fiel eine wichtige Rolle bei der weltweiten Suche nach terroristischen Spuren im internationalen Finanzsystem zu, über die sie die Öffentlichkeit nun mit einem Bericht informiert. Danach haben ihre Untersuchungen keine Hinweise auf Insiderdelikte durch Terroristen ergeben. Eine Medienmitteilung und der Bericht der EBK stehen Ihnen im PDF-Format zur Verfügung. |
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23. Januar 2002 |
Medienmitteilung: Die Eidgenössische Bankenkommission wünscht eine Gesetzesänderung bei der Amtshilfe in Börsensachen
Die schweizerischen Bestimmungen, die die internationale Amtshilfe bei Insiderdelikten und anderen Marktmissbräuchen regeln, erlauben keinen angemessenen Informationsaustausch zwischen der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) und ihren ausländischen Amtskollegen. Sie müssen deshalb im Interesse des Finanzplatzes Schweiz geändert werden. Die vollständige Medienmitteilung steht Ihnen im PDF-Format zur Verfügung. |
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