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Aktuelles 2003 |
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29. Dezember 2003 |
Wahlen in die Übernahmekommission
Die EBK nahm die Wahlen in die Übernahmekammer für die Amtszeit 2004-2007 vor.
Medienmitteilung |
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22. Dezember 2003 |
Internationale Abschlüsse zur Berechnung der Eigenmittelunterlegung
Die EBK hat die Anwendung von internationalen Abschlüssen als Basis für die Berechnung der Eigenmittelunterlegung erlaubt. Verschiedene Anpassungen des Kapitals sind dabei vorzunehmen.
EBK-Mitteilung Nr. 32 |
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19. Dezember 2003 |
EBK gibt Rundschreiben "Meldepflicht" in Vernehmlassung
Die EBK hat entschieden, zur Klärung von offenen Interpretationsfragen zur korrekten Erfüllung der Meldepflicht von börslichen und ausserbörslichen Abschlüssen (Börsentransaktionen) ein Rundschreiben zu erlassen. Sie hat dazu den Entwurf eines EBK-RS „Meldepflicht von Börsentransaktionen“ verabschiedet und zur Vernehmlassung freigegeben.
Begleitschreiben
Entwurf RS Meldepflicht |
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16. Dezember 2003 |
EBK gibt Rundschreiben zur Vermeidung von Marktmissbrauch in Vernehmlassung
Die EBK hat entschieden, aufsichtsrechtliche Regeln zur Vermeidung von Marktmissbrauch in der Form eines Rundschreibens zu erlassen. Sie hat dazu den Entwurf eines EBK-RS „Aufsichtsrechtliche Regeln zur Vermeidung von Marktmissbrauch“ verabschiedet und zur Vernehmlassung freigegeben.
Begleitschreiben
Entwurf RS Marktmissbrauchsregeln
Anhang |
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15. Dezember 2003 |
EBK eröffnet Vernehmlassung bezüglich neuer Zahlungsmittel und -systeme
Die EBK beabsichtigt ihr Rundschreiben 96/4 um eine Randziffer 16 bis zu erweitern. Diese definiert die Entgegennahme von Geldern für Zahlungsmittel oder Zahlungssysteme unter bestimmten Voraussetzungen als Nichteinlage.
Brief an die Vernehmlasser |
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12. November 2003 |
EBK-Mitteilung Nr. 31
Die Financial Action Task Force (FATF) hat die Liste der nicht-kooperativen Länder und Gebiete im Bereich der Geldwäscherei aktualisiert und Massnahmen gegen Myanmar beschlossen. Die EBK fordert die ihr unterstellten Finanzintermediäre zu erhöhter Aufmerksamkeit und verschärfter Sorgfalt auf.
EBK-Mitteilung Nr. 31 |
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30. Oktober 2003 |
Kampf gegen Geldwäscherei: die Schweiz passt ihr Instrumentarium laufend an
Der Kampf gegen die Geldwäscherei wird fortgeführt. Die Instrumente dazu werden laufend den neuen Herausforderungen angepasst. Das gilt sowohl für die internationalen Standards, als auch für die nationalen Instrumente. Dieses Fazit haben heute Donnerstag die an der Prävention im Kampf gegen die Geldwäscherei beteiligten Bundesbehörden anlässlich einer gemeinsamen Informationsveranstaltung gezogen.
Medienmitteilung (Deutsch– Französisch – Italienisch – Englisch)
Broschüre (Deutsch – Französisch – Italienisch – Englisch) |
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17. Oktober 2003 |
EBK eröffnete Vernehmlassung zur Revision BEHV-EBK und UEV-UEK
Die EBK hat die Verordnungen zum Übernahme- und Offenlegungsrecht überarbeitet und der reichen Praxisentwicklung angepasst, die sich seit deren Inkrafttreten am 1. Januar 1998 ergeben hat.
Brief an die Vernehmlasser
Vernehmlassungsentwurf BEHV-EBK und Erläuterungen
Vernehmlassungsentwurf UEV-UEK und Erläuterungen |
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14. Oktober 2003 |
EBK setzt Rundschreiben „Kreditderivate“ in Kraft
Die EBK hat das neue Rundschreiben Kreditderivate verabschiedet und beschlossen, es auf den 31. März 2004 in Kraft zu setzen. Damit gelten für alle Institute ab dem zweiten Quartal des nächsten Jahres verbindliche aufsichtsrechtliche Mindeststandards beim Einsatz von Garantien und Kreditderivaten.
Begleitbrief
EBK-RS Kreditderivate
Anhang |
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30. September 2003 |
EBK-Umfrage zum Revisionsaufwand bei Banken und Effektenhändlern
Die EBK hat bei den Revisionsgesellschaften den Revisionsaufwand erheben lassen. Die Analyse der Umfrage, die sich auf das Geschäftsjahr 2001 bezieht, liegt nun vor. Sie zeigt einen Anstieg des Revisionsaufwandes, der auf die höhere Komplexität, die vielfältigeren Risiken, die gestiegenen Geschäftsvolumen sowie auf die zunehmende Regulierungsdichte zurückzuführen ist.
Analyse der Umfrageergebnisse
Tabelle 1, Tabelle 2, Tabelle 3, Tabelle 4
Tabelle 5, Tabelle 6, Tabelle 7, Tabelle 8
Tabelle 9, Tabelle 10, Tabelle 11, Tabelle 12 |
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26. September 2003 |
Revidierte Gebührenverordnung der EBK tritt am 1. November in Kraft
Der Bundesrat hat heute eine Teilrevision der Gebührenverordnung der EBK (EBK-GebV) verabschiedet. Die neuen Vorschriften heben die Gebührenobergrenze an und tragen den teilweise neuen Unterstellungs- und Amtshilfeverfahren sowie der Vor-Ort-Kontrolle Rechnung.
EBK-GebV
Medienmitteilung des EFD |
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11. September 2003 |
EBK gibt fünf Rundschreiben zum Prüfwesen in die Vernehmlassung
Die EBK veröffentlicht heute die Entwürfe zu fünf Rundschreiben zum Bereich Prüfwesen. Das EBK-RS Prüfung erläutert Gegenstand und Vorgehen der jährlichen Prüfung von Banken und Effektenhändlern auf Einzel- und Konzernbasis. Form und Inhalt der Berichterstattung über die Prüfungen regelt das EBK-RS Prüfbericht , welches das geltende EBK-RS 96/3 Revisionsbericht ersetzen soll. Das EBK-RS Prüfgesellschaften bestimmt die Einzelheiten zur Anerkennung von Prüfgesellschaften und leitenden Prüfern, zur Unabhängigkeit, zur Überwachung sowie zu Beauftragung und Wechsel der Prüfgesellschaften. Das EBK-RS Grossbankenaufsicht schliesslich erläutert die Berichterstattungspflichten der Grossbanken, die regelmässigen Kontakte zwischen Grossbanken und Bankenkommission, die direkten Prüfungen sowie die Vertiefungsprüfungen. Das EBK-RS Selbstregulierung als Minde ststandard hält Vorschriften und Standesregeln fest, die im Rahmen der Selbstregulierung ausgearbeitet und von der Bankenkommission als verbindlicher Mindeststandard anerkannt wurden.
Begleitschreiben
Vernehmlassungsentwurf EBK-RS Prüfung, Anhang I - Anhang II
Vernehmlassungsentwurf EBK-RS Prüfbericht, Anhang I - Anhang II - Anhang III
Vernehmlassungsentwurf EBK-RS Prüfgesellschaften, Anhang I - Anhang II - Anhang IIIa - Anhang IIIb - Anhang IV - Anhang V
Vernehmlassungsentwurf EBK-RS Grossbankenaufsicht, Anhang I
Vernehmlassungsentwurf EBK-RS Selbstregulierung als Mindeststandard, Anhang I |
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10. September 2003 |
EBK-Mitteilung Nr. 30
Die EBK befragt alle Banken und Effektenhändler, ob sie im Rahmen der Umsetzung von Basel II planen, ihre regulatorische Eigenmittelanforderung über ein internes Verfahren zu bestimmen (d.h. IRB-Verfahren für Kreditrisiken bzw. AMA für operationelle Risiken). Die Institute, die sich für dieses Verfahren entscheiden, benötigen hierfür eine Bewilligung, die ihnen die EBK nur nach einer eingehenden Prüfung erteilen wird.
EBK-Mitteilung Nr.30 |
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18. August 2003 |
EBK-Referat zur internationalen Geldwäschereibekämpfung
An einem am 28. Mai 2003 vom Internationalen Währungsfonds durchgeführten Seminar mit Vertretern von Aufsichtsbehörden und internationalen Organisationen äusserte sich die EBK zu den Herausforderungen in der internationalen Geldwäschereibekämpfung.
Referat (in Englisch)
Slides (in Englisch) |
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15. August 2003 |
Übernahmekammer EBK bestätigt Empfehlung der Übernahmekommission i.S. Zimmer / InCentive
Die Übernahmekammer der EBK bestätigt mit Verfügung vom 15. August 2003 die Empfehlung III der Übernahmekommission i.S. Zimmer / InCentive vom 2. Juli 2003 und nimmt einzelne Präzisierungen vor, insbesondere bezüglich der Mitwirkungsrechte der beiden Anbieter und der Bewertung des Net Asset Value der InCentive.
Verfügung der Übernahmekammer |
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24. Juli 2003 |
Übernahmekammer bestätigt Empfehlung der UEK im Fall Centerpulse
Die Übernahmekammer der EBK bestätigt die Empfehlung der Übernahmekommission i.S. Zimmer Holdings Inc. / InCentive Capital AG vom 11. Juni 2003, wonach die vier Hauptaktionäre der InCentive die freie Wahl haben, eine konkurrierende Offerte auf die Centerpulse AG und/oder InCentive anzunehmen.
Medienmitteilung
Verfügung der Übernahmekammer |
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8. Juli 2003 |
Sonderbulletin der EBK zur Geldwäschereibekämpfung
Das neue EBK-Bulletin (Nr. 44) ist soeben erschienen. Es ist der Geldwäschereibekämpfung gewidmet.
EBK-Bulletin Nr. 44 |
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1. Juli 2003 |
EBK-Referate zu Basel II
An einem gemeinsam mit der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) durchgeführten Seminar "Basel II: Von der Vision zur Realität" informierte die EBK über die Inhalte des 3. Konsultativpapiers des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht. Anbei finden sich die Slides zu den an diesem Anlass gehaltenen Referaten der EBK.
Basel II: Überblick
Das Standardverfahren für Kreditrisiken
Das Interne-Rating-Verfahren für Kreditrisiken
Die neuen Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken
Die Ergebnisse der dritten Quantitative Impact Study
Basel II: Schweizerische Umsetzung |
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25. Juni 2003 |
EBK setzt Rundschreiben „Öffentliche Werbung / Anlagefonds“ in Kraft
Am 1. Juli 2003 tritt das Rundschreiben "Öffentliche Werbung im Sinne der Anlagefondsgesetzgebung" in Kraft. Es definiert umfassend, wann öffentliche Werbung vorliegt, die eine Bewilligungspflicht für einen Anlagefonds und/oder für die Tätigkeit als Vertriebsträger nach sich zieht. Das Rundschreiben regelt zudem, in welchen Fällen der Vertrieb ausländischer Anlagefonds ohne Vertriebsbewilligung zulässig ist. Erstmals wird das Kriterium der öffentlichen Werbung konsequent auch für den Fondsvertrieb über das Internet konkretisiert. Zudem wird die Bewilligungspflicht für Vertriebsträger auf diverse Formen des indirekten Fondsvertriebs ausgedehnt.
Begleitschreiben
EBK-RS Öffentliche Werbung / Anlagefonds |
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19. Juni 2003 |
EBK-Verfügung i.S. Bank Vontobel AG / Think Tools vom 19. März 2003
Die EBK veröffentlicht bereits heute ihre Verfügung i.S. Bank Vontobel AG zur Zuteilung von Aktien der Think Tools AG vom 19. März 2003, deren Publikation für das EBK-Bulletin Nr. 45 vorgesehen ist.
EBK-Verfügung |
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13. Juni 2003 |
Medienmitteilung: Übernahmekammer verlangt öffentliches Kaufangebot i.S. Quadrant AG
Die Übernahmekammer der EBK verlangt von drei Quadrant-Aktionären, den übrigen Aktionären ein öffentliches Übernahmeangebot zu unterbreiten. Die Übernahmekammer stützt damit die Empfehlung der Übernahmekommission.
Medienmitteilung
Verfügung der Übernahmekammer |
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13. Mai 2003 |
EBK-Mitteilung Nr. 29
Offenlegung von Kundenvermögen: Die EBK hat die Tabelle genehmigt, die ab Ende 2003 durch jene Banken veröffentlicht werden soll, bei denen der Kommissionsertrag aus Wertschriften und Anlagegeschäft eine wesentliche Ertragsquelle darstellt. Diese Verabschiedung ergänzt die Richtlinien zur Rechnungslegung und schliesst deren Revision ab (vgl. EBK-Mitteilung Nr. 24).
Tabelle |
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2. Mai 2003 |
Medienkonferenz der EBK
Am 2. Mai 2003 hat die EBK ihren Jahresbericht 2002 veröffentlicht und ihre jährliche ordentliche Medienkonferenz abgehalten. Anbei finden Sie die an diesem Anlass gehaltenen Referate.
Kurt Hauri , Präsident der EBK
Sanktionsmittel der Aufsichtsbehörde – für ein modernes Instrumentarium
EBK-Sanktionenbericht – Anhang
Jean-Baptiste Zufferey , Vizepräsident der EBK
Probleme und Entwicklungen der Bankrevision
Daniel Zuberbühler , Direktor der EBK
Die Auswirkungen der Aktienbaisse auf die Banken und Effektenhändler in der Schweiz
Anhang I – Anhang II |
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28. März 2003 |
EBK-Mitteilung Nr. 28
Die Financial Action Task Force (FATF) hat die Liste der nicht-kooperativen Länder und Gebiete im Bereich der Geldwäscherei aktualisiert und die Aufhebung der Gegenmassnahmen vom 20. Dezember 2002 gegen die Ukraine beschlossen. Die EBK fordert die ihr unterstellten Finanzintermediäre zu erhöhter Aufmerksamkeit und verschärfter Sorgfalt beim Geschäftsverkehr mit nicht-kooperativen Ländern und Gebieten im Bereich der Geldwäscherei auf.
EBK-Mitteilung Nr. 28 |
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27.März 2003 |
Geldwäschereibericht der EBK
Die EBK veröffentlicht heute den erläuternden Bericht zur Geldwäschereiverordnung (GwV EBK), die am 1. Juli dieses Jahres in Kraft tritt. In einem Anhang I finden sich zudem die Änderungen gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf zur GwV EBK und, im Anhang II, der Wortlaut der Verordnung, wie sie in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts in Kürze erscheinen wird.
EBK-Geldwäschereibericht
Anhang I
Anhang II (Deutsch – Französisch – Italienisch – Englisch) |
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27. Februar 2003 |
Mediienmitteilung: EBK untersucht in der „Affäre“ BCV
Die EBK hat die Schlussfolgerungen des „Berichtes Bernasconi“ zur Waadtländer Kantonalbank (BCV) und die schweren Vorwürfe gegen die Bankorgane und Vertreter der Revisionsgesellschaft Ernst & Young AG zur Kenntnis genommen und eigene Abklärungen beschlossen.
Medienmitteilung |
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3. Februar 2003 |
EBK-Mitteilung Nr. 27
Die Financial Action Task Force (FATF) hat die Liste der nicht-kooperativen Länder und Gebiete im Bereich der Geldwäscherei aktualisiert und Massnahmen gegen die Ukraine beschlossen. Die EBK fordert deshalb die ihr unterstellten Finanzintermediäre zu erhöhter Aufmerksamkeit und verschärfter Sorgfalt beim Geschäftsverkehr mit der Ukraine auf.
EBK-Mitteilung Nr. 27 |
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29. Januar 2003 |
EBK-Mitteilung Nr. 26
Die EBK aktualisiert die Liste der als Mindeststandards anerkannten Selbstregulierungen, die im Anhang I des EBK-Rundschreibens 96/3 Revisionsbericht: Form und Inhalt aufgeführt sind. Die Einhaltung dieser Mindeststandards durch die Banken und Effektenhändler ist von den Revisionsstellen zu prüfen.
EBK-Mitteilung Nr. 26
Anhang I EBK-RS 96/3 |
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17. Januar 2003 |
EBK-Mitteilung Nr. 25
Nach einem öffentlichen Vernehmlassungsverfahren hat die Eidgenössische Bankekommission (EBK) eine Geldwäschereiverordnung erlassen, die verschärfte Sorgfalts-pflichten für Banken und Effektenhändler vorsieht. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2003 in Kraft und ersetzt die heute geltenden Geldwäschereirichtlinien von 1998. Ebenfalls heute veröffentlicht die Schweizerische Bankiervereinigung die überarbeitete Sorgfalts-pflichtvereinbarung (VSB 03).
Medienmitteilung
EBK-Mitteilung Nr. 25 Anhang
Geldwäschereiverordnung
Deutsch – Französisch – Italienisch – Englisch |
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