Anhörungen 2006

Hier finden Sie die Berichte und Entwürfe zu Anhörungen der EBK. Allfällige Bemerkungen zu den nachstehenden Vorlagen können Sie an folgende Adresse richten: info@ebk.admin.ch.

Die Stellungnahmen zu den Anhörungsentwürfen finden Sie hier.

 
30. Oktober 2006
Anhörung zur Revision der Richtlinien zu den Rechnungslegungsvorschriften (RRV-EBK)
Die EBK eröffnet die Anhörung zum Revisionsentwurf der Richtlinien zu den Rechnungslegungsvorschriften (RRV-EBK). Der Entwurf berücksichtigt die Anpassungen der Swiss GAAP FER, deren wesentlichen Elemente in die revidierten RRV-EBK integriert worden sind. Die Anhörung dauert bis Ende November 2006.
> Information zur Anhörung
> Begleitbrief
> Entwurf der RRV-EBK 1994/2006
 
 
6. Oktober 2006
Anhörung zum RS „Anpassung Kernkapital“
Die EBK eröffnet die Anhörung zum Entwurf des Rundschreibens “Anpassung Kernkapital“. Es regelt die Ermittlung der anrechenbaren, aufsichtsrechtlichen Eigenmittel bei Anwendung eines international anerkannten Rechnungslegungsstandards. Die Anhörung dauert bis 10. November 2006.
> Information zur Anhörung
> Begleitbrief
> Entwurf des Rundschreibens „Anpassung Kernkapital“
 
 
27. Juli 2006
Anhörung zum RS „Ratingagenturen“
Die EBK veröffentlicht den Entwurf für ein Rundschreiben über die Anerkennung von Ratingagenturen. Es regelt deren Anerkennung für die Berechnung der Eigenmittel von Banken und Effektenhändlern unter Basel II und übernimmt das Rundschreiben 98/3 „Rating-Agenturen“ des Fondsbereiches. Die Anhörung dauert bis 31. August 2006.
> Information zur Anhörung
> Entwurf des Rundschreibens „Ratingagenturen“
> Erläuterungsbericht
 
 
14. Juli 2006
Anhörung zur Durchforstung des Aufsichtsrechts
Die EBK hat die bestehende Finanzmarktregulierung auf Stufe Verordnung und Rundschreiben überprüft. Sie schlägt vor, sieben Regulierungen abzuschaffen, und eröffnet dazu eine Anhörung bis 31. August 2006.
> Information zur Anhörung
> Bericht
> Anhang
 
 
6. März 2006
Anhörung zum RS „Risikoverteilung“ und zu den Änderungen der Eigenmittelanfor-derungen für Garantien und Kreditderivate
Die EBK veröffentlicht den Entwurf des Rundschreibens „Risikoverteilung“. Dieses regelt die Behandlung von Kreditderivaten und kurzfristigen Interbankforderungen unter den Risikoverteilungsvorschriften. Die Anpassung der Eigenmittelanforderungen für Garantien und Kreditderivate an internationale Standards erfordert zudem eine Überarbeitung der Entwürfe vom 30. September 2005 der beiden Rundschreiben Kreditrisiken und Marktrisiken.
> Begleitbrief
> Erläuterungsbericht
> Entwurf Rundschreiben Risikoverteilung
> Rundschreiben Kreditrisiken / Abschnitt XIII. „Garantien und Kreditderivate“ (Überarbeitung des Entwurfs vom 30. September 2005)
> Rundschreiben Marktrisiken / Abschnitt IV. F „Kreditderivate“ (Überarbeitung des Entwurfs vom 30. September 2005)
> Art. 98 Abs. 2 und 116 Abs. 2 ERV (Überarbeitung des Entwurfs vom 30. September 2005)
 
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