Tätigkeiten

> Struktur des Aufsichtssystems
> Aufsicht über die Banken und Effektenhändler
> Aufsicht über die Grossbanken
> Aufsicht über die kollektiven Kapitalanlagen
> Aufsicht über das Pfandbriefwesen
> Aufsicht über die Börsen und Märkte
> Offenlegung von Beteiligungen und öffentliche Kaufangebote bei börsenkotierten Gesellschaften
> Aufsicht über die Prüfgesellschaften
> Geldwäschereibekämpfung
> Sanierungsverfahren und Bankenkonkurs
 

Aufsicht über das Pfandbriefwesen

Der Pfandbrief ist ein obligationenähnliches Wertpapier zur langfristigen Finanzierung der von Banken gewährten erstrangigen Hypothekarkredite. Im Unterschied zu gewöhnlichen Anleihensobligationen bietet der Pfandbrief besonders weitgehende, gesetzlich geregelte Sicherheiten. Einerseits haften der Emittent der Pfandbriefe und die darlehensbeziehenden Banken mit ihren eigenen Mitteln und andererseits die Hypothekarschuldner der Banken mit ihren verpfändeten Grundstücken. Zur Emission von Schweizer Pfandbriefen sind nur zwei Institute, die Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken und die Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute, ermächtigt. Der Erlös aus den Pfandbriefemissionen wird an die interessierten Mitgliedbanken der beiden Zentralen zur Refinanzierung ihres Hypothekargeschäftes weitergegeben.

Die EBK prüft bei den beiden Pfandbriefzentralen, ob die Jahresrechnungen den gesetzlichen, statutarischen und reglementarischen Vorschriften entsprechen und ob das Pfandbriefgesetz eingehalten wird. Die ordnungsgemässe Führung der Pfandregister bei den Banken sowie die Werthaltigkeit der verpfändeten Grundstücke werden hingegen von den bankengesetzlichen Prüfgesellschaften geprüft.

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© 2008 EBK

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