Tätigkeiten

> Struktur des Aufsichtssystems
> Aufsicht über die Banken und Effektenhändler
> Aufsicht über die Grossbanken
> Aufsicht über die kollektiven Kapitalanlagen
> Aufsicht über das Pfandbriefwesen
> Aufsicht über die Börsen und Märkte
> Offenlegung von Beteiligungen und öffentliche Kaufangebote bei börsenkotierten Gesellschaften
> Aufsicht über die Prüfgesellschaften
> Geldwäschereibekämpfung
> Sanierungsverfahren und Bankenkonkurs
 

Offenlegung von Beteiligungen und öffentliche Kaufangebote bei börsenkotierten Gesellschaften

Mit der Inkraftsetzung des zweiten Teils der Börsengesetzgebung übernahm die EBK am
1. Januar 1998 zusätzliche Aufgaben im Bereich der Finanzmarktaufsicht, die über die institutsbezogene Aufsicht hinausweisen. Dabei geht es nicht mehr um den Erhalt der Liquidität und der Solvenz eines einzelnen Instituts; im Vordergrund stehen die Transparenz von Besitzverhältnissen börsenkotierter Unternehmen und des Marktgeschehens sowie die Gleichbehandlung von Aktionären und insbesondere der Schutz von Minderheitsaktionären.

Die EBK erlässt bzw. genehmigt die entsprechenden Verordnungsbestimmungen und ist Aufsichtsbehörde im Bereich der Offenlegung von Beteiligungen und - zusammen mit der vom Gesetzgeber neu geschaffenen Behörde, der Kommission für öffentliche Kaufangebote (Übernahmekommission) - der öffentlichen Kaufangebote bei börsenkotierten Gesellschaften. In Bezug auf die Offenlegung von Beteiligungen nehmen die Offenlegungsstellen der Börsen die direkte Überwachung der Meldepflicht wahr und erlassen die notwendigen Empfehlungen bei Gesuchen um Ausnahmen, Erleichterungen und Vorabentscheiden. Die EBK kann Verfügungen erlassen. Ihrerseits überprüft die Übernahmekommission die Einhaltung der Bestimmungen über öffentliche Kaufangebote im Einzelfall. Sie erlässt gegenüber den Beteiligten Empfehlungen. Die EBK bzw. ihre Kammer für öffentliche Kaufangebote (Übernahmekammer) erlässt gegebenenfalls die erforderlichen Verfügungen.

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