Die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht Ende Juni 2004 verabschiedete neue Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) bezweckt die Stärkung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Finanzsystems, die Verbesserung der Wettbewerbsgleichheit und eine vollständigere Erfassung der Risiken. Sie ist auf international tätige Banken ausgerichtet. Die Grundprinzipien sollen jedoch auch für kleinere und lokale Banken angewendet werden.
Die Regelung enthält nicht nur die bisherige einzige Säule der Mindesteigenmittelvorschriften (Pillar 1), sondern umfasst neu auch die zwei weiteren Säulen des Aufsichtsverfahrens (Pillar 2) und der Marktdisziplin (Pillar 3). Neu werden die operationellen Risiken getrennt von den Kreditrisiken betrachtet und sind ebenfalls mit eigenen Mitteln zu unterlegen. Das Regelwerk widerspiegelt die Fortschritte im Risikomanagement international tätiger Banken und deren Kritik an der geltenden Regelung. Das neue Regelwerk wird gestaffelt in Kraft gesetzt: auf Anfang 2007 werden die einfachen Verfahren und auf Anfang 2008 die komplexen Verfahren eingeführt. Nicht zuletzt aus Wettbewerbsgründen wird Basel II auch in der Schweiz rechtzeitig umgesetzt. Dazu müssen die Bankenverordnung angepasst sowie neue Rundschreiben verfassten werden. Eine Änderung des Bankengesetzes ist jedoch nicht nötig. Zur Zeit befasst sich eine nationale Arbeitsgruppe, in der alle von Basel II direkt Betroffenen vertreten sind, unter der Leitung der EBK mit der Erstellung der neuen Regulierungstexte. |