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Anhörungen 2008 |
Hier finden Sie die Berichte und Entwürfe zu Anhörungen der EBK. Allfällige Bemerkungen zu den nachstehenden Vorlagen können Sie an folgende Adresse richten: info@ebk.admin.ch.
Die Stellungnahmen zu den Anhörungsentwürfen finden Sie hier. |
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16. September 2008 |
EBK eröffnet Anhörung betreffend Abschaffung „Swiss finish“ für kollektive Kapitalanlagen
Die Eidg. Bankenkommission (EBK) eröffnet die Anhörung zur Abschaffung des „Swiss finish“. Neben der Streichung von formellen Vorgaben handelt es sich dabei insbesondere um den Verzicht auf eine kasuistische Regulierung betreffend die Bezeichnung von kollektiven Kapitalanlagen sowie eine Anpassung von Art. 31 Abs. 4 der Kollektivanlagenverordnung an den europäischen Mindeststandard. Die Anhörung erfolgt in Absprache mit der Eidg. Finanzverwaltung. |
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Medienmitteilung |
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Information zur Anhörung |
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Begleitbrief |
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Erläuterungsbericht |
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Änderung der Kollektivanlagenverordnung |
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5. September 2008 |
EBK eröffnet Anhörung zum EBK-Diskussionspapier "Anreizsysteme und Interessenkonflikte beim Vertrieb von Finanzprodukten"
Die Eidg. Bankenkommission (EBK) eröffnet eine Anhörung zu den Anreizsystemen und Interessenkonflikten beim Vertrieb von Finanzprodukten. Sie schlägt eine stärkere Transparenz über Vertriebsvergütungen gegenüber den Endkunden vor. |
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Medienmitteilung |
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Information zur Anhörung |
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Diskussionspapier |
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Documento consultivo (Riassunto in italiano) |
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5. September 2008 |
EBK eröffnet Anhörung zu ihrem Entwurf des Rundschreibens "Eckwerte zur Vermögensverwaltung"
Die Eckwerte sollen als Massstab für sämtliche Verhaltensregeln dienen, welche Branchenorganisationen aus dem Bereich der Vermögensverwaltung der EBK zur Anerkennung als Mindeststandards vorlegen. |
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Medienmitteilung |
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Information zur Anhörung |
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Bericht |
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Entwurf Rundschreiben "Eckwerte zur Vermögensverwaltung" |
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21. Juli 2008 |
EBK eröffnet Anhörung zur Änderung von Art. 3a der Bankenverordnung (Einlagen bei Genossenschaften, Vereinen und Stiftungen)
Mit der vorgeschlagenen Änderung der Bankenverordnung wird die Ausnahmeregelung für Einlagen bei Vereinen, Stiftungen und Genossenschaften auf den zwingenden Konnex zum ideellen Zweck oder zu der gemeinsamen Selbsthilfe beschränkt. Die Anhörung erfolgt in Absprache mit der Eidg. Finanzverwaltung. |
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Medienmitteilung |
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Information zur Anhörung |
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Begleitbrief |
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Änderung der Bankenverordnung |
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Erläuterungsbericht |
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Modifica dell'ordinanza sulle banche e Riassunto (in italiano) |
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20. Juni 2008 |
EBK eröffnet Anhörung zu den Entwürfen der Börsenverordnung-FINMA und der Übernahmeverordnung
Im Hinblick auf die per 1. Januar 2009 umzusetzende Behördenreorganisation gemäss dem neuen Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMAG) sind die geltende Börsenverordnung-EBK (BEHV-EBK) sowie die Übernahmeverordnung (UEV-UEK) den veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Die EBK und die Übernahmekommission (UEK) haben in enger Zusammenarbeit ihre jeweiligen Erlasse umfassend überarbeitet und unterbreiten den interessierten Kreisen und betroffenen Ämtern die Entwürfe für die neue Börsenverordnung-FINMA (BEHV-FINMA) und die neue Übernahmeverordnung (UEV) zur Anhörung. |
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Begleitbrief |
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Tabellarische Übersicht (Synopsis) zum Entwurf der BEHV-FINMA |
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Erläuterungsbericht zum Entwurf der BEHV-FINMA |
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Tabellarische Übersicht (Synopsis) zum Entwurf der (neuen) UEV |
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