Bewilligung von Risikomodellen zur Berechnung der Mindesteigenmittel

Banken und kontoführende Wertpapierhäuser können zur Berechnung der Mindesteigenmittel individuelle Risikomodelle verwenden, wenn sie hierzu bei der FINMA eine Bewilligung beantragt und erhalten haben.

Gemäss der Eigenmittelverordnung (ERV) müssen Banken und kontoführende Wertpapierhäuser entsprechend den Risiken ihrer Geschäftstätigkeit über angemessene Eigenmittel verfügen. Die meisten Institute berechnen die Höhe der Mindesteigenmittel anhand von Standardansätzen für Markt- und Kreditrisiken sowie operationelle Risiken. Auf Antrag kann die FINMA für eine oder mehrere dieser Risikoklassen die Verwendung von individuellen Berechnungsmodellen zulassen.

Anforderungen an bewilligungsfähige Risikomodelle

Damit die Bank oder das kontoführende Wertpapierhaus eine Bewilligung für das eigene Risikomodell erhält, muss das antragstellende Institut die FINMA davon überzeugen, dass sein Modell alle wesentlichen Risiken der Geschäftstätigkeit angemessen erfasst. Das Modell muss ausserdem fest in die interne Risikosteuerung des Instituts integriert sein und auch sonst allen vorgeschriebenen quantitativen und qualitativen Anforderungen genügen. Als Massstab dienen der FINMA hierzu gemäss der Eigenmittelverordnung die internationalen Mindeststandards aus «Basel III». Zur Beurteilung eines Bewilligungsantrags zieht die FINMA bei Bedarf auch die Berichte von Prüfgesellschaften oder ausländischen Aufsichtsbehörden heran.

Parallelrechnungen

Bankeigene Risikomodelle mit individuellen Ansätzen berücksichtigen die Besonderheiten komplexer Geschäftstätigkeiten besser als die Standardansätze. Allerdings lassen sich individuelle Modelle weniger gut vergleichen, da sie die Mindesteigenmittel unterschiedlich berechnen. Die FINMA kann deshalb für jedes bewilligte Modell eine parallele Berechnung der Mindesteigenmittel nach dem Standardansatz verlangen (Art. 47 ERV). Als zusätzliches Sicherheitsnetz werden die Eigenmittelanforderungen ausserdem durch eine bewusst nicht-risikobasierte Höchstverschuldungsquote ergänzt (Leverage Ratio).

Bewilligte Risikomodelle

Derzeit verfügen neun Schweizer Banken über bewilligte Risikomodelle zur Berechnung der Mindesteigenmittel. Es handelt sich dabei vor allem um grössere Institute der Aufsichtskategorien 1 bis 3. Die Anwendung der bewilligten Modelle wird regelmässig von der FINMA überwacht und von den Prüfgesellschaften kontrolliert.

Backgroundimage