Beurteilung von Unterstellungsfragen

Die FINMA beurteilt Anfragen von natürlichen und juristischen Personen, ob eine beabsichtigte spezifische Geschäftstätigkeit einer finanzmarktrechtlichen Bewilligung als Bank oder Wertpapierhaus bedarf und somit unterstellungspflichtig ist.

Diese Abklärungen sind gebührenpflichtig. Die Gebühren sind in der Gebühren- und Abgabenverordnung  geregelt.

Entsprechende Anfragen sind in einer Amtssprache oder auf Englisch an die Abteilung Bewilligungen des Geschäftsbereichs Banken zu richten.

Kontakt: authorization@finma.ch

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