Neubewilligung von Banken und Wertpapierhäusern

Die FINMA führt die Bewilligungsverfahren von Banken und Wertpapierhäusern. Dazu stellt die FINMA auf der Erhebungs- und Gesuchsplattform (EHP) Formulare zur Verfügung. Diese zeigen auf, welche Angaben und Unterlagen erforderlich sind.

Vor Einreichung eines Bewilligungsgesuchs wird das konkrete Bewilligungsprojekt der FINMA vorgestellt, vgl. hierzu den Abschnitt Beurteilung von Bewilligungsprojekten und Vorfragen. Für die Einreichung des Bewilligungsgesuchs können sich die Gesuchstellenden von spezialisierten Rechtsanwaltspersonen, von Beraterinnen und Beratern oder von anerkannten Prüfgesellschaften vertreten lassen. Dies ist jedoch nicht Pflicht.

Nach Einreichung des Gesuchs wird dem Gesuchsteller mitgeteilt, welche oder welcher FINMA-Mitarbeitende für das Verfahren zuständig ist und welche zusätzlichen Informationen und Unterlagen allenfalls nachzureichen sind.

Die FINMA stellt sicher, dass grundsätzliche Bewilligungshindernisse frühzeitig erkannt werden. Sobald sämtliche relevanten Informationen und Unterlagen vorliegen, prüft und entscheidet die FINMA, ob die Bewilligung erteilt werden kann. Der Gesuchsteller hat eine Mitwirkungspflicht bei der Vervollständigung des Sachverhalts und dem Nachweis der Bewilligungsvoraussetzungen. Die beantragte Bewilligung wird erteilt, wenn sämtliche Bewilligungsvoraussetzungen zweifelsfrei erfüllt sind oder erfüllt werden können.

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Bewilligungstyp, von der Qualität und Komplexität des Gesuchs und dem Austausch mit den Gesuchstellenden. Bei Gesuchen mit Auslandbezug ist zudem die Reaktionszeit der relevanten ausländischen Aufsichtsbehörden zu berücksichtigen.

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