Zweigniederlassungen ausländischer Banken

Um eine Bewilligung der FINMA zu erlangen, müssen Zweigniederlassungen von ausländischen Banken eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen.

Eine ausländische Bank bedarf einer Bewilligung der FINMA, wenn sie in der Schweiz Personen beschäftigt, die für sie in der Schweiz oder von der Schweiz aus dauernd und gewerbsmässig Geschäfte abschliessen, Kundenkonten führen oder sie rechtlich verpflichten. Zweigniederlassungen ausländischer Banken werden von der FINMA prudenziell überwacht.

Definition einer ausländischen Bank

Als ausländische Bank gilt jedes nach ausländischem Recht organisierte Unternehmen, das entweder im Ausland eine Bewilligung als Bank besitzt, im Firmennamen oder in der Bezeichnung des Geschäftszwecks respektive in den Geschäftsunterlagen den Ausdruck «Bank» oder «Bankier» verwendet oder eine Banktätigkeit im Sinne von Art. 1a BankG ausübt.

Bewilligungsvoraussetzungen

Damit der ausländischen Bank die Bewilligung zur Errichtung einer Zweigniederlassung erteilt werden kann, müssen sämtliche Bewilligungsvoraussetzungen zweifelsfrei erfüllt sein oder erfüllt werden können. Die wichtigsten sind:

  • Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit der Inhaberinnen und Inhaber von qualifizierten Beteiligungen an der ausländischen Bank und der Geschäftsführungsorgane der Zweigniederlassung;
  • Angemessene Aufsicht, welche die Zweigniederlassung einschliesst;
  • Hinreichende Organisation der ausländischen Bank;
  • Genügend finanzielle Mittel und qualifiziertes Personal, um in der Schweiz eine Zweigniederlassung zu betreiben;
  • Nachweis, dass die Firma der Zweigniederlassung im Handelsregister eingetragen werden kann;
  • Keine Einwände der zuständigen ausländischen Aufsichtsbehörden gegen die Errichtung einer Zweigniederlassung;
  • Verpflichtung der zuständigen ausländischen Aufsichtsbehörden, die FINMA unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Umstände eintreten, welche die Interessen der Gläubiger ernsthaft gefährden könnten;
  • Möglichkeit der Amtshilfe durch die zuständigen ausländischen Aufsichtsbehörden;
  • Gegenrecht durch den Sitzstaat der ausländischen Bank und sämtlicher qualifiziert Beteiligten;
  • Reglement, das den Geschäftskreis genau umschreibt und eine der Geschäftstätigkeit der Zweigniederlassung entsprechende Verwaltungsorganisation vorsieht;
  • Allenfalls finanzielle Sicherheiten (Dotationskapital, Garantien, Inlandaktiven etc.) der Zweigniederlassung;
  • Bestellung einer anerkannten Prüfgesellschaft für das Bewilligungsverfahren;
  • Bestellung einer anerkannten aufsichtsrechtlichen Prüfgesellschaft für die laufende Aufsicht;
  • Bildet die ausländische Bank Teil einer im Finanzbereich tätigen Gruppe: Angemessene konsolidierte Aufsicht durch eine ausländische Aufsichtsbehörde über die Finanzgruppe.

Dauer des Verfahrens

Das Verfahren für eine Bewilligung einer Zweigniederlassung einer ausländischen Bank verläuft im stetigen Austausch mit den Gesuchstellenden. Die Bearbeitungsdauer ist von der Qualität und Komplexität des Gesuchs sowie der Reaktionszeit der relevanten ausländischen Aufsichtsbehörden abhängig.

Kontakt für Fragen zu den Bewilligungsverfahren

Abteilung Bewilligungen des Geschäftsbereichs Banken (authorization@finma.ch)

Informationen und Vorlagen

Für das Neubewilligungsgesuch von Zweigniederlassungen stehen Gesuchvorlagen auf der FINMA Erhebungs- und Gesuchsplattform (EHP) sowie folgende Dokumente zur Verfügung.

Um Zugang zur EHP zu erhalten, müssen Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller die sogenannte Selbstregistrierung über die FINMA-Homepage vornehmen. Nach der Selbstregistrierung und der Prüfung durch die FINMA ist der Zugang zur EHP mit Zwei-Faktoren-Authentisierung über das FINMA-Portal möglich.

Zudem steht nachfolgend eine vollständig ausgeklappte Gesuchvorlage als Orientierungshilfe zur Verfügung. Dieses Dokument dient lediglich der Übersicht und kann nicht als Gesuch verwendet werden.

 

Ausgeklappt - Formular Neubewilligungen

Zuletzt geändert: 23.03.2023 Grösse: 0.09  MB
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Ausgeklappt - Formular Gewähr Neubewilligungen

Zuletzt geändert: 23.03.2023 Grösse: 0.11  MB
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A3_Erklärung der direkt qualifiziert Beteiligten

Zuletzt geändert: 23.03.2023 Grösse: 2.33  MB
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A4_Erklärung der indirekt qualifiziert Beteiligten

Zuletzt geändert: 23.03.2023 Grösse: 2.34  MB
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B2 – Erklärung über qualifizierte Beteiligungen

Zuletzt geändert: 20.04.2023 Grösse: 1.19  MB
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B3 – Erklärung über weitere Mandate

Zuletzt geändert: 12.03.2024 Grösse: 1.61  MB
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