Geschäftsplan und Geschäftsplanänderungen

Der Geschäftsplan jedes Versicherungsunternehmens muss von der FINMA genehmigt werden. Genehmigungen braucht es auch für Änderungen am Geschäftsplan.

Die unter die Aufsicht der FINMA fallenden Versicherungsunternehmen bedürfen zur Aufnahme der Versicherungstätigkeit einer Bewilligung. Die Versicherungsunternehmen haben der FINMA ein entsprechendes Gesuch zusammen mit einem Geschäftsplan einzureichen, der die in Art. 4 Abs. 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) umschrieben Angaben und Unterlagen enthält. Die FINMA hat die Praxis zu den Geschäftsplänen im FINMA-Rundschreiben 2017/05 "Geschäftspläne – Versicherer" festgehalten.

Geschäftsplan ist verbindlich

Mit der Bewilligung zum Geschäftsbetrieb geht die Erstgenehmigung des Geschäftsplans durch die FINMA einher. In der Folge hat sich das Versicherungsunternehmen an den genehmigten Geschäftsplan zu halten. Will es von diesem abweichen, müssen sämtliche Änderungen des Geschäftsplanes von der FINMA genehmigt werden (Änderungsgenehmigung).

Änderungen müssen genehmigt werden

Die in Art. 5 Abs. 1 VAG genannten Geschäftsplanänderungen sind der FINMA vor deren Umsetzung zur Genehmigung zu unterbreiten. Geschäftsplanänderungen im Sinne von Art. 5 Abs. 2 VAG sind der FINMA innerhalb von 14 Tagen ab Eintritt des Sachverhaltes mitzuteilen (Art. 5 AVO). Geschäftsplanänderungen gelten als genehmigt, sofern die FINMA nicht innerhalb von vier Wochen eine Prüfung des Vorgangs einleitet.

FINMA-Formulare zu den Geschäftsplänen nach Art. 4 Abs. 2 VAG

Geschäftsplanänderungen sind über die Erhebungs- und Gesuchsplattform der FINMA (EHP) im Rahmen eines standardisierten Bewilligungsprozesses einzureichen. Die FINMA stellt über die EHP die notwendigen elektronischen Meldeformulare und weitergehende Dokumente für die elektronische Einreichung von Geschäftsplanänderungen zur Verfügung.

 

Wegleitung betreffend Geschäftsplanänderungen G

Zuletzt geändert: 03.01.2024 Grösse: 0.12  MB
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B3 – Erklärung über weitere Mandate

Zuletzt geändert: 12.03.2024 Grösse: 1.61  MB
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