Um die Transparenz über ihre rechtsdurchsetzende Tätigkeit zu erhöhen und um die präventive Wirkung auf den Finanzmarkt zu verstärken, publiziert die FINMA seit Frühling 2015 einmal jährlich einen zusammenfassenden Enforcementbericht. Bis 2017 veröffentlichte die FINMA auch Bulletins. Diese hatten zum Ziel, wichtige rechtskräftige Entscheide der FINMA sowie die für die Weiterentwicklung ihrer Praxis bedeutenden Urteile des Bundesgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts einem breiten Kreis von interessierten Spezialisten bekannt zu machen.
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In Sonderbulletins veröffentlichte die FINMA in unregelmässigen Abständen Beiträge zu einem bestimmten Thema, beispielsweise Regulierungen und Materialien oder Berichte und Vorträge zu Aufsichtsthemen.