Finanzdienstleistungen

Die finanzmarktrechtlichen Grundlagen für Finanzdienstleistungen sind in einem Gesetz und einer Verordnung festgehalten.

Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)

Dieses Gesetz bezweckt den Schutz der Kundinnen und Kunden von Finanzdienstleistern sowie die Schaffung vergleichbarer Bedingungen für das Erbringen von Finanzdienstleistungen durch die Finanzdienstleister. Dazu legt es die Anforderungen für die getreue, sorgfältige und transparente Erbringung von Finanzdienstleistungen fest und regelt das Anbieten von Finanzinstrumenten.

Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV)

Die Finanzdienstleistungsverordnung regelt namentlich die Anforderungen für die getreue, sorgfältige und transparente Erbringung von Finanzdienstleistungen und für das Anbieten von Effekten und anderen Finanzinstrumenten.

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