Anleger- und Konsumentenschutz

Schutz der Anleger und Anlegerinnen, Konsumenten und Konsumentinnen

Guthaben bei bewilligten Banken und Wertpapierhäusern, Ansprüche von Versicherten im Insolvenzfall einer Versicherung, Vermögen in kollektiven Kapitalanlagen sowie Anlagen in Schweizer Pfandbriefen geniessen einen gesetzlichen Schutz und unterliegen besonderen Bestimmungen. Die FINMA überwacht die Einhaltung dieser Bestimmungen und eine allfällige Umsetzung der daraus folgenden Massnahmen.

Einlegerschutz bei Banken und Wertpapierhäusern

Der Einlegerschutz dient der Absicherung von Bankguthaben bei Insolvenz von bewilligten Banken und Wertpapierhäusern. Der Schutz ist in der Schweiz auf 100'000 Franken je Gläubigerin und Gläubiger beschränkt. Die Einlagensicherung der Banken und Wertpapierhäuser stellt eine rasche Auszahlung sicher.

Schutz von Versicherten

Aufgabe der FINMA als Versicherungsaufsicht ist es, die Ansprüche der Versicherten im Insolvenzfall zu schützen. Mit diesem Solvenzschutz sind Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer durch Rückstellungen der Versicherer in Form von gebundenem Vermögen gegenüber anderen Gläubigerinnen und Gläubigern in einer Vorzugsstellung.

Anlegerschutz bei kollektiven Kapitalanlagen

Vermögen von Anlegerinnen und Anlegern sind bei kollektiven Kapitalanlagen durch besondere Bestimmungen geschützt. Im Fall eines Konkurses einer Fondsleitung wird das Vermögen vom Konkursverfahren abgesondert und den Anlegerinnen und Anlegern ausbezahlt. Die Anlegerinnen und Anleger erhalten so eine Vorzugsstellung gegenüber den übrigen Gläubigerinnen und Gläubigern.

Anlegerschutz bei Schweizer Pfandbriefen

Anlegerinnen und Anleger in Schweizer Pfandbriefen geniessen durch die spezialgesetzliche Pfandsicherung ("Sicherungskette") sowie weitere gesetzliche Bestimmungen besonderen Schutz. Dieser greift einerseits direkt auf der Stufe der Pfandbriefinstitute, andererseits indirekt im Falle einer Insolvenzgefahr einer Mitgliedbank.

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