Zuständig
Liquidator/-in
Finspecta GmbH
Baarerstrasse 10
6304 Zug
Verfahrensart Konkurs
Schuldner/-in Thomas Immik, geb. 16.09.1958, deutscher Staatsangehöriger
14.10.2009
1. Schuldner: | Thomas Immik, geb. 16.09.1958, deutscher Staatsangehöriger |
2. Konkurseröffnung: | 22. September 2009, 08.00 Uhr |
3. Verfahren: | Bankenkonkursverfahren. Für bankspezifische Verfahrensfragen vgl. Publikation unter Konkursverfahren |
4. Eingabefrist: |
11. November 2009 |
5. Konkursliquidatorin: | Finspecta GmbH, Baarerstrasse 10, 6304 Zug |
6. Konkursort: | Neuhausen am Rheinfall |
7. Bemerkungen: | Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Konkursliquidatorin (Tel. +41 41 726 90 20) oder an die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht ( Tel. +41 31 327 91 00). |
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
18.01.2012
1. Schuldner: | Thomas Immik, geb. 16.09.1958, deutscher Staatsangehöriger |
2. Datum der Konkurseröffnung: | 22. September 2009 |
3. Datum der Einstellung: | 9. Januar 2012 |
4. Antragsfrist für die Durchführung: | 20. Februar 2012 |
5. Kostenvorschuss: | CHF 10'000.00 Hinweis: Das Konkursverfahren wird als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der obgenannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten. |
6. Bemerkungen: | Frist für Pfandverwertung: 20. Februar 2012 Für den Fall der definitiven Einstellung können die Gläubiger innert Frist die Verwertung ihres Pfandes verlangen. |
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
29.04.2011
Mitteilung an die Gläubiger
1. Schuldner: | Thomas Immik, geb. 16.09.1958, deutscher Staatsangehöriger |
2. Bemerkungen: | Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse eine Mitteilung betreffend der Abtretung von Rechtsansprüchen zugestellt. Gläubiger, die keine Mitteilung erhalten haben, können diese bei der Konkursliquidatorin (Finspecta GmbH, Baarerstrasse 10, Postfach 4545, 6304 Zug, Tel. Nr. +41 (0)41 726 90 20) anfordern. Die in der Mitteilung eingeräumten Rechte sind bis zum 30. Mai 2011 auszuüben. Für den Fristenlauf und die mit der Mitteilung verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend. |
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |