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FINMA
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      Icon Bewilligung
      Tätigkeiten auf dem Finanzmarkt sind bewilligungspflichtig. Die FINMA erteilt die notwendige Bewilligung nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
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      Zur Warnung der Anleger veröffentlicht die FINMA eine Liste mit Gesellschaften und Personen, die möglicherweise ohne Bewilligung der FINMA eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausüben.
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      Icon Überwachung
      Die Kernaufgabe der FINMA ist die prudenzielle Überwachung des Finanzmarktes. Ergänzend setzt die FINMA private Prüfgesellschaften als ihren verlängerten Arm ein.
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      Die FINMA teilt die Banken in verschiedene Risikokategorien ein.
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  • Durchsetzung

    • Alles zur Durchsetzung des Aufsichtsrechts
      Icon Durchsetzung

      Wo nötig, setzt die FINMA das Aufsichtsrecht mit verwaltungsrechtlichen Zwangsmitteln durch. Informieren Sie sich hier über die Kompetenzen, das Vorgehen und die Massnahmen der FINMA im Falle von Verstössen gegen das Aufsichtsrecht.

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      Der Enforcementbericht gibt anhand anonymisierter Fälle einen vertieften Einblick in die konkrete Tätigkeit der FINMA zur Durchsetzung des Aufsichtsrechts.

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      Zur Warnung der Anleger veröffentlicht die FINMA eine Liste mit Gesellschaften und Personen, die möglicherweise ohne Bewilligung der FINMA eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausüben.

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      Icon Dokumentation

      Das Finanzmarkt-aufsichtsgesetz und die Finanzmarktgesetze bilden die Basis für die Tätigkeit der FINMA. Über die Erfüllung ihrer Ziele legt die FINMA umfassend Rechenschaft ab.

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      Als unabhängige Aufsichtsbehörde mit hoheitlichen Befugnissen über den Schweizer Finanzmarkt ist die FINMA institutionell, funktionell und finanziell unabhängig.
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      Für die Überwachung der Finanzbranche braucht es eine starke, kompetente und unabhängige Aufsicht. Wie die FINMA diesen Anspruch erfüllt, verdeutlicht die Porträtbroschüre.

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Sitz -
Adresse Bahnhofstrasse 10, 6301 Zug
Internet www.magfx.ch
Bemerkungen -
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