Beinahe die Hälfte aller FINMA-Mitarbeitenden hat Kinder im schulpflichtigen Alter. Sehen Sie hier, wie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der FINMA tatsächlich funktioniert.
Der bezahlte Mutterschaftsurlaub in der FINMA beträgt 16 Wochen. Er kann durch Ferien oder unbezahlten Urlaub um mindestens vier Wochen verlängert werden. Während 12 Monaten nach der Geburt können Mitarbeiterinnen auf Wunsch ihr Arbeitspensum auf bis zu 40% reduzieren und ihre Funktion beibehalten.
Der bezahlte Vaterschaftsurlaub beträgt zwei Wochen. Dieser kann optional um bis zu zwei Wochen verlängert werden in Form von unbezahltem Urlaub.
Die wöchentlichen Rahmenarbeitszeiten sind so gestaltet, dass viel Flexibilität und Gestaltungsfreiraum bleiben. In den meisten Funktionen ist Home-Office möglich, und falls notwendig können die Mitarbeitenden ihre Arbeit so einteilen, dass es das Nebeneinander von beruflichen und familiären Pflichten bestmöglich erleichtert.
Mehr Informationen unter Flexible Arbeitsmöglichkeiten
Rund ein Fünftel der FINMA-Mitarbeitenden arbeitet Teilzeit. Neue Stellen werden wo immer möglich auch im Teilzeitpensum von 80% angeboten. Jobsharing-Arbeitsmodelle werden wo möglich gefördert.
In den meisten Funktionen können FINMA-Mitarbeitende zudem zwischen zwei verschiedenen Teilzeitmodellen auswählen.
Mit einer ganzen Reihe weiterer Massnahmen erleichtert die FINMA ihren Mitarbeitenden zusätzlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf: