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Finanzsanktion

Änderung des Anhangs 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindung zu Usama bin Laden, der Gruppierung "Al-Qaïda" oder den Taliban (SR 946.203)

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement EVD hat am 15. Oktober 2012 den Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung "Al-Qaïda" oder den Taliban geändert. Es wurden drei Einträge gelöscht und ein Eintrag aktualisiert. Die Änderung tritt am 17. Oktober 2012 in Kraft.

Die Änderung ist auf der Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO abrufbar.
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