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Internationale Sanktion

Änderung des Anhangs 6 der Verordnung vom 19. Januar 2011 über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran (SR 946.231.143.6)

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 16. Oktober 2014 den Anhang 6 der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran geändert. Es wurden zwölf Einträge gestrichen und sechs Einträge geändert. Die Änderung tritt am 17. Oktober 2014 um 18:00 Uhr in Kraft. 

Die Änderung ist auf der Interseite des SECO abrufbar.

Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, solche Geschäftsbeziehungen gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran dem SECO zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren.

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