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Datenerhebung für die Betriebsrechnung 2014 der beruflichen Vorsorge

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA publizierte heute die Dokumente, damit die privaten Schweizer Lebensversicherer die Daten für die Betriebsrechnung 2014 erfassen können. Die Lebensversicherer haben bis zum 30. April 2015 Zeit, um der FINMA über den Betrieb der Kollektivversicherung Berufliche Vorsorge für das Jahr 2014 Bericht zu erstatten. Gegenüber den versicherten Vorsorge- und Sammeleinrichtungen und ihren Versicherten müssen sie die wesentlichen Daten und Ergebnisse der Betriebsrechnung 2014 bis zum 31. Mai 2015 offen legen. Im Vorjahr verlangte die FINMA erstmals separate Informationen über die Provisionen für Broker, Makler und den eigenen Aussendienst. Zudem teilten die Lebensversicherer die gebuchten Bruttoprämien in periodische Prämien und Einmaleinlagen auf, die aus eingebrachten Altersguthaben und übernommenen Renten stammen. Im Berichtsjahr 2014 werden die Versicherer nun neu den Anteil der kollektiven Kapitalanlagen sowie den Anteil der nicht kostentransparenten Kapitalanlagen ausweisen.
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