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Internationale Sanktion

Änderung des Anhangs 7 der Verordnung vom 8. Juni 2012 über Massnahmen gegenüber Syrien (SR 946.231.172.7)

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 18. Januar 2016 den Anhang 7 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien geändert. Im Rahmen dieser Änderung wurden eine natürliche und zwei juristische Personen aus der Liste entfernt. Zusätzlich wurden alle bestehenden Einträge des Anhangs 7 überarbeitet. Die Änderung tritt am 19. Januar 2016 um 18.00 Uhr in Kraft. 


Die Änderung ist auf der Interseite des SECO abrufbar.

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