Mit der ersten Revision des Gesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) im Jahr 2004 hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen geschaffen, um Transparenz in die Überschussverteilung der beruflichen Vorsorge zu bringen.
Die Lebensversicherer müssen den versicherten Vorsorgeeinrichtungen alle Angaben liefern, damit diese ihrerseits die Anforderungen in Sachen Transparenz erfüllen können und es den paritätischen Organen möglich ist, ihre Führungsaufgabe wahrzunehmen. Ziel der ersten BVG-Revision war es auch, den Wettbewerb zwischen Lebensversicherern und alternativen Vorsorgeformen zu fördern.
Die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen zur Betriebsrechnung berufliche Vorsorge sind im FINMA-Rundschreiben 2008/36 konkretisiert. Demnach haben die Lebensversicherer im Zusammenhang mit der Berichterstattung für die berufliche Vorsorge der FINMA jährlich eine Erfassungsmappe, einen Begleitbericht und einen Offenlegungsvorschlag einzureichen. Diese Unterlagen werden durch die externe Prüfgesellschaft anhand von der FINMA vorgegebenen Prüfpunkten geprüft.
Die FINMA veröffentlicht mit dem Bericht über den Versicherungsmarkt sowie mit den Daten zur Betriebsrechnung berufliche Vorsorge umfassende Angaben zum Bereich der beruflichen Vorsorge aller Lebensversicherer in der Schweiz.
Bericht über den Versicherungsmarkt
Daten zur Betriebsrechnung berufliche Vorsorge