Name | Renggli Marcel |
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Ruling dated | 12.08.2016 |
Details | Marcel Renggli, geb. 28. Februar 1978, in Pfäffikon (ZH), wird angewiesen, jegliche finanzmarktrechtlich bewilligungspflichtige Tätigkeit ohne Bewilligung, unter jeglicher Bezeichnung selbst oder über Dritte sowie die entsprechende Werbung in irgendeiner Form ohne Bewilligung zu unterlassen. Insbesondere wird er angewiesen, die gewerbsmässige Effektenhändlertätigkeit, den Betrieb einer kollektiven Kapitalanlage sowie die berufsmässige Finanzintermediation ohne Bewilligung zu unterlassen.
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