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International sanction

Änderung der Anhänge 1 und 2 der Verordnung vom 19. Januar 2005 über Massnahmen gegenüber Liberia (SR 946.231.16)

Das Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 17. April 2013 die Anhänge 1 und 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Liberia geändert. Der Eintrag von einer natürlichen Person wurde mit zusätzlichen Informationen ergänzt und die restlichen Einträge wurden an die Texte der UNO-Sanktionen angepasst. Die Änderung tritt am 19. April 2013 in Kraft. Die Änderung ist auf der Homepage des SECO abrufbar.

Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) gemäss den Vorschriften der Verordnung solche Geschäftsbeziehungen zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren.
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