News

News
2017

FINMA erweitert Anerkennung von fedafin-Ratings

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA erweitert die Anerkennung von Ratings der fedafin AG um die Ermittlung des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen.

Bisher konnten Beaufsichtigte der FINMA Ratings der fedafin AG von öffentlich-rechtlichen Körperschaften in der Schweiz für alle aufsichtsrechtlichen Zwecke im Sinne des Rundschreibens 2012/1 "Ratingagenturen" verwenden. Die FINMA hat die Anerkennung der Ratingagentur ab sofort so erweitert, dass Versicherungsunternehmen für die Ermittlung des gebundenen Vermögens gemäss Aufsichtsverordnung, AVO (Art. 70ff) auch deren Ratings von staatsnahen und kommerziellen Unternehmen in der Schweiz verwenden dürfen. Weiterhin ausgeschlossen ist die Verwendung von fedafin-Ratings für AVO-Zwecke für Bonitätseinschätzungen von Immobilien-, Beteiligungs-, Versicherungs-, Bank- oder ähnlichen Finanzdienstleistungsunternehmen. Für allgemeine Informationen über die Anerkennung von Ratingsagenturen durch die FINMA verweisen wir auf unsere Webseite.

FINMA räumt Unklarheit bei der Verwendung von Bankenratings aus

Im Zusammenhang mit der Bonitätseinschätzung im gebundenen Vermögen wird ausserdem die Übergangsbestimmung im FINMA-Rundschreiben 2016/5 "Anlagerichtlinien" aufgehoben (vgl. Rz 572). Versicherer dürfen damit bei eigenen Bonitätseinschätzungen Bankenratings als Informationsquelle heranziehen, es ist jedoch eine ergänzende eigene Analyse bei der Verwendung von Bankenratings durchzuführen. Eine direkte Übernahme dieser Ratings ohne weitere Analysen ist nicht erlaubt (vgl. Rz 145 bis 152 des FINMA-Rundschreibens 2016/5 "Anlagerichtlinien").

Backgroundimage