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International sanction
2022

Aktualisierte Sanktionsmeldung

Der Bundesrat hat am 27. April 2022 weitere Sanktionen gegenüber Belarus in Kraft gesetzt. Er hat dafür die Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in Belarus (SR 946.231.116.9) geändert.

Insbesondere werden die Verbote betreffend die Ausfuhr von Banknoten und den Verkauf von Effekten an belarussische Staatsangehörige oder in Belarus ansässige Personen oder Entitäten auf alle amtlichen Währungen der EU-Mitgliedstaaten ausgedehnt. Bis anhin betroffen waren Wertpapiere und Banknoten in Schweizerfranken und in Euro. Die Änderung ist am 27. April 2022 um 18.00 Uhr in Kraft getreten.


Die Finanzintermediäre werden gemäss den Vorschriften der Verordnung aufgefordert, die Verbote umzusetzen, die Vermögenswerte der sanktionierten Personen zu blockieren und dem SECO die betroffenen Geschäftsbeziehungen zu melden. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, bei Verdachtsmomenten zusätzliche Abklärungen gemäss Art. 6 GwG vorzunehmen und falls er diese nicht ausräumen kann unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei gemäss Art. 9 des Geldwäschereigesetzes eine Meldung zu erstatten.

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