Nom | Marie Christine Kopkow |
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Décision du | 16.03.2017 |
Détails | Marie Christine Kopkow, geb. 18. Februar 1960, wird angewiesen, jegliche finanzmarktrechtlich bewilligungspflichtige Tätigkeit ohne Bewilligung, unter jeglicher Bezeichnung selbst oder über Dritte, sowie die entsprechende Werbung in irgendeiner Form zu unterlassen. Insbesondere wird Marie Christine Kopkow angewiesen, die gewerbsmässige Effektenhändlertätigkeit sowie die entsprechende Werbung in irgendeiner Form zu unterlassen.
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