Nom | Styger Daniel |
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Décision du | 02.02.2017 |
Détails | Daniel Styger, geb. 11. März 1966, von Steinerberg, mit Wohnsitz in Hirschthal, wird angewiesen, jegliche finanzmarktrechtlich bewilligungspflichtige Tätigkeit ohne Bewilligung, unter jeglicher Bezeichnung selbst oder über Dritte sowie die entsprechende Werbung in irgendeiner Form zu unterlassen. Insbesondere wird Daniel Styger angewiesen, die gewerbsmässige Entgegennahme von Publikumseinlagen sowie die entsprechende Werbung ohne Bewilligung in irgendeiner Form zu unterlassen. Daniel Styger wird darüber hinaus insbesondere auch angewiesen den gewerbsmässigen Effektenhandel sowie die entsprechende Werbung ohne Bewilligung in irgendeiner Form zu unterlassen.
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