Nom | Witt Michael |
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Décision du | 29.06.2021 |
Détails | Michael Witt, geb. 23. Juni 1948, deutscher Staatangehöriger, wohnhaft in Stadterwingert 2, 7320 Sargans, wird angewiesen, jegliche bewilligungspflichtige Tätigkeit ohne die notwendige Bewilligung unter jeglicher Bezeichnung selbst oder über Dritte sowie die entsprechende Werbung in irgendeiner Form zu unterlassen. Insbesondere wird er angewiesen, die gewerbsmässige Entgegennahme von Publikumseinlagen sowie die entsprechende Werbung ohne die notwendige Bewilligung in irgendeiner Form zu unterlassen.
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