Nome | Lommel Thomas |
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Decisione del | 24.04.2015 |
Dettaglio | Thomas Lommel, geb. 30. August 1963, deutscher Staatsangehöriger, in Basel, wird angewiesen, jegliche finanzmarktrechtlich bewilligungspflichtige Tätigkeit ohne Bewilligung, unter jeglicher Bezeichnung selbst oder über Dritte sowie die entsprechende Werbung in irgendeiner Form zu unterfassen. Insbesondere wird Thomas Lommel angewiesen, die gewerbsmässige Entgegennahme Publikumseinlagen sowie die entsprechende Werbung ohne Bewilligung in irgendeiner Form zu unterlassen.
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