Geldwäscherei und Sanktionen (2023)

Der Schweizer Finanzplatz ist ein weltweit führender grenzüberschreitender Vermögensverwaltungsstandort für Privatkundinnen und -kunden. Dadurch ist er gegenüber Geldwäschereirisiken besonders exponiert. Verletzungen von Sorgfalts- und Meldepflichten können für Finanzinstitute sowohl im Ausland als auch in der Schweiz rechtliche Konsequenzen und Reputationsschäden zur Folge haben. Das Geldwäschereirisiko ist im laufenden Jahr hoch geblieben. Zudem bergen die Sanktionspflichten im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg nach wie vor operationelle Risiken für die Beaufsichtigten.

Neukundinnen und Neukunden für den Schweizer Vermögensverwaltungsstandort sind oft in Schwellenländern mit hoher Korruptionsgefahr zu finden. Erfahrungsgemäss können neben politisch exponierten Personen auch staatliche oder staatsnahe Betriebe sowie Staatsfonds in die mit Korruption und Veruntreuung verbundenen Finanzflüsse involviert sein. Insbesondere in der Vermögensverwaltung erhöht sich das Risiko zusätzlich, wenn mit komplexen Strukturen operiert wird. Hierbei handelt es sich nicht nur um einzelne Strukturen, die aufgrund ihrer komplexen Zusammensetzung zu Intransparenz bei der wirtschaftlichen Berechtigung an den Vermögenswerten führen können. Es können auch Geflechte an Geschäftsbeziehungen, bei denen sich aufgrund der Verwendung von mehreren Sitzgesellschaften der wirtschaftliche Zweck nicht erschliesst, zur Verschleierung der Herkunft von inkriminierten Geldern genutzt werden.

Der Schweizer Finanzplatz blieb in der Vergangenheit nicht von diversen Geldwäschereiskandalen verschont. Viele Fälle haben gezeigt: Der Compliance-Rahmen einer Bank muss mit dem Risikoappetit Schritt halten. Hierbei spielt unter anderem die jährliche Risikoanalyse eine zentrale Rolle. Ein Finanzinstitut muss nicht nur stetig im Blick haben, ob die Risiken, die es auf sich nimmt, tatsächlich seiner jeweiligen Geschäftstätigkeit entsprechen, sondern auch sicherstellen, dass diese mit Kontrollmechanismen effektiv begrenzt werden.

Die Zunahme der MROS-Meldungen über die letzten Jahre kann einerseits auf einen Kulturwandel und auf bessere Kontrollsysteme hindeuten. Andererseits kann sie auch ein Hinweis auf fortbestehende hohe Risiken sein. Die bei der MROS eingegangenen Meldungen und die Berechnungen dazu zeigen eine Zunahme von 28 Prozent innert Jahresfrist. Dieser Anstieg ist doppelt so hoch wie jener im Jahr 2021 und stellt den stärksten Zuwachs seit 2018 dar. Wie schon im Vorjahr war das Transaktionsmonitoring im Jahr 2022 die Informationsquelle, die am häufigsten zu einem Verdacht der Finanzintermediäre geführt hat (30 Prozent).

Zu den herkömmlichen Geldwäschereirisiken vor allem in Verbindung mit der grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung kommen vermehrt Risiken im Kryptobereich hinzu. Einerseits ermöglichen die neuen Technologien Effizienzsteigerungen im Finanzbereich, andererseits kann sich die Gefahr der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung aufgrund der potenziell grösseren Anonymität sowie aufgrund der Geschwindigkeit und der grenzüberschreitenden Natur der Transaktionen akzentuieren.

Insbesondere Kryptowährungen werden etwa bei Cyberattacken oder bei illegalem Handel im Darknet als Zahlungsmittel verwendet. Auch für Fintech-Unternehmen können die Geldwäschereirisiken erheblich sein. In diesem Bereich tätige Finanzinstitute ohne angemessenes Management von Geldwäschereirisiken könnten die Reputation des Finanzplatzes stark beeinträchtigen.

Aufgrund des Kriegs zwischen Russland und der Ukraine hat der Bundesrat am 28. Februar 2022 beschlossen, die Sanktionspakete der EU zu übernehmen. Die Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine umfasst nicht nur die üblichen Finanzsanktionen gegen bestimmte aufgelistete Personen und Unternehmen, sondern auch Verbote von bestimmten Finanzdienstleistungen für russische Staatsangehörige und in der Russischen Föderation ansässige natürliche Personen und Unternehmen.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ist zuständig für die Kontrolle des Vollzugs der Sanktionen. Für die Überwachung der aufsichtsrechtlichen Organisationsvorschriften im Finanzmarktrecht ist die FINMA zuständig. Diese Vorschriften verlangen, dass die beaufsichtigten Finanzinstitute alle Risiken, einschliesslich Rechts- und Reputationsrisiken, angemessen erfassen, begrenzen und überwachen sowie ein wirksames internes Kontrollsystem errichten. Dies schliesst auch den Umgang mit Sanktionen ein.

Das korrekte Einhalten von Sanktionen ist operationell herausfordernd und erfordert eine hohe Sorgfalt. Die Verletzung von Sanktionsvorschriften birgt hohe Rechts- und Reputationsrisiken für die einzelnen Institute, aber auch für den gesamten Schweizer Finanzplatz. Auch bei Einhaltung der Sanktionsvorschriften bestehen hohe Reputationsrisiken im Umgang mit Kundinnen und Kunden mit erhöhten Risiken (wie etwa Politisch exponierten Personen) aus sanktionierten Ländern, die ein besonders sorgfältiges Risikomanagement erfordern.

(Aus dem Risikomonitor 2023)

 

FINMA-Risikomonitor 2023

Zuletzt geändert: 09.11.2023 Grösse: 0.5  MB
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