Internationale Standards

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> Kerngrundsätze für eine wirksame Bankenaufsicht
> Objectives and Principles of Securities Regulation
> Memorandum of Understanding
> The Forty Recommendations
 

Memorandum of Understanding

Die IOSCO verabschiedete bereits an ihrer Jahreskonferenz 2002 eine multilaterale Vereinbarung über die Zusammenarbeit und den weltweiten Informationsaustausch zwischen Börsenaufsichtsbehörden (Multilateral Memorandum of Understanding MOU). Mit dieser Vereinbarung wurde erstmals eine internationale "Benchmark" für die Zusammenarbeit bei Verletzungen der Börsenregulierung geschaffen. Die Börsenaufsichtsbehörden, die das MMOU unterzeichnen wollen, müssen sich zuvor einer Prüfung unterziehen um festzustellen, inwieweit sie wirklich zu einer Zusammenarbeit entsprechend den Bestimmungen des MMOU fähig sind. Auch die EBK unterzog sich dem Prüfverfahren. Infolge der gesetzlichen Lücken der schweizerischen Amtshilfebestimmung, konnte die EBK das MMOU nicht als Vollmitglied unterzeichnen. Inzwischen wurden die festgestellten gesetzlichen Lücken durch die Revision von Art. 38 des Börsengesetzes, die am 1. Februar 2006 in Kraft getreten ist, geschlossen. Damit sollte der EBK eine vollwertige Unterzeichnung des MMOU nunmehr offen stehen.

© 2008 EBK

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