The Forty Recommendations
Im Juni 2003 verabschiedeten die Mitgliedstaaten der Financial Action Task Force on Money Laundering die umfassend geänderten 40 Empfehlungen. Diese gelten heute als international anerkannter Standard für Massnahmen, die ein Land zur wirksamen Bekämpfung der Geldwäscherei ergreifen muss. Im Bereich der Sorgfaltspflichten ist die Schweizer Regelung konform mit den Anforderungen der FATF. Anpassungen der schweizerischen Gesetzgebung könnten hingegen im Bereich des Strafrechts erforderlich sein, da die neuen Empfehlungen die Liste mit den Straftaten erweitert, die als Vortaten zur Geldwäscherei gelten. Auch erliess die FATF im Nachgang zu den Attacken des 11. Septembers 2001 spezielle Empfehlungen zur Verhinderung der Terroristenfinanzierung. Obwohl die Empfehlungen rechtlich nicht verbindlich sind (Soft law), hatten sie grossen Einfluss auf die Geldwäschereibekämpfung in den Industrieländern. |