Bundesamt für Privatversicherungen BPV

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Glossar

Abschlusskosten
Kosten, die durch das Zustandekommen eines Versicherungsvertrages entstehen wie Beratung, Provisionen usw.

AHV
Die Eidgenössische Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist seit 1948 in Kraft. Sie wurde mehrmals revidiert. Die AHV stellt zusammen mit der IV die so genannte 1. Säule des Drei-Säulen-Konzepts dar. Sie dient der Existenzsicherung. Die AHV gehört zu den obligatorischen Versicherungen. Obligatorisch versichert sind alle, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten. Die AHV entrichtet Alters- und Hinterlassenenrenten, sowie Hilflosenentschädigungen und Hilfsmittel an Altersrentner. Anspruchsberechtigt sind alle Versicherten und deren Hinterlassenen.

Anlagevorschriften
Gesetzliche Bestimmungen, welche die Vermögensanlagen von privaten Versicherern und Pensionskassen regeln, um Sicherheit, Rendite und Liquidität zu gewährleisten.

Asset Liability Management
Ausgewogenes Management der Bilanzposten auf der Aktivseite (Assets: etwa Kapitalanlagen) und der Passivseite (Liabilities: etwa Verpflichtungen). Ziel des ALM ist es, allfällige Risiken zu minimieren, die sich aus nicht übereinstimmender Strukturierung der Aktiv- und Passivseite in Bezug auf Duration, Währung, Bonität und andere wichtige Strukturmerkmale ergeben.

Aufsichtsbehörde
Personalvorsorgeeinrichtungen werden in der Regel durch kantonale Behörden unter Oberaufsicht des BSV beaufsichtigt. Kollektivversicherungen der beruflichen Vorsorge zwischen Personalvorsorgeeinrichtungen und privaten Lebensversicherern unterstehen der Aufsicht des BPV.

AVB
Allgemeine Versicherungsbedingungen. Für die Vertragsparteien gültige Bestimmungen. AVB sind an die zwingenden Bestimmungen des VVG gebunden und unterstehen bei der Lebens- und Krankenzusatzversicherung der Genehmigung durch das BPV. (Siehe auch unter Präventive Produktekontrolle.)

AVO
Aufsichtsverordnung. Ausführungsgesetzgebung zum Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). In den Jahren 2004 und 2005 revidiert. Geplante Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2006 zusammen mit dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).

BAG
Bundesamt für Gesundheit. Hat die Förderung der Gesundheit aller Menschen zum Ziel. 2004 wurde der Bereich Kranken- und Unfallversicherung vom BSV ins BAG übergeführt.

Branche
Versicherungszweig mit speziellem Risiko wie Unfall, Feuer, Diebstahl usw.

Bruttoprämie
Nettoprämie zuzüglich Kostenzuschläge.

BSV
Bundesamt für Sozialversicherung. Ist zuständig für AHV, Invalidenversicherung, Ergänzungsleistungen, berufliche Vorsorge (Pensionskassen und Sammeleinrichtungen), Erwerbsersatzordnung für Dienst Leistende sowie Familienzulagen in der Landwirtschaft. 2004 wurde der Bereich Kranken- und Unfallversicherung vom BSV ins BAG übergeführt. Für die soziale Wohlfahrt gibt der Bund knapp 12,8 Milliarden Franken aus.

BVG
Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) regelt als obligatorische 2. Säule des Drei-Säulen-Konzepts die berufliche Vorsorge für Arbeitnehmer. Die berufliche Vorsorge soll Betagten, Hinterlassenen und Invaliden, zusammen mit den Leistungen der AHV/IV, die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen. Versichert sind alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmer ab einem bestimmten minimalen AHV-Lohn pro Arbeitgeber. Die wichtigsten Leistungen des BVG: Ausrichtung von Alters-, Witwen- und Waisenrenten sowie Invalidenrenten.

Call Option
Erworbenes Recht, zu einer bestimmten Zeit zu bereits vereinbartem Preis bestimmte Wertschriften zu kaufen.

Captive
Versicherungsunternehmung im Eigentum eines Konzerns. Sie hat die Aufgabe, ausschliesslich die im Konzern anfallenden Risiken zu versichern oder dafür die Rückversicherung zu übernehmen.

Compliance
Führungsinstrument, welches allen Mitarbeitenden hilft, die Unternehmensethik mitzutragen

Controlling
Führungselement zur Steuerung eines Unternehmens, koordiniert die Planung der Ziele, Massnahmen und Ressourcen.

Corporate Governance
Philosophie der verantwortungsvollen Unternehmensführung mit dem Ziel, das Vertrauen in die Leitung börsennotierter Aktiengesellschaften zu fördern. Dies unter Beachtung von Regeln der Fairness und Transparenz.
Corporate Governance sind als Spielregeln der guten Unternehmensführung auch Grundsätze, die auf der obersten Unternehmensebene ein ausgewogenes Verhältnis von Führung und Kontrolle anstreben.

Deckungskapital
Als Deckungskapital bezeichnet man Rückstellungen für laufende Versicherungsverträge. Das Deckungskapital soll die aus dem Versicherungsvertrag entstehenden Verpflichtungen des Versicherers abdecken. Es wird mit einem technischen Zinssatz verzinst. Deckungskapital entsteht vor allem bei Versicherungsverträgen, bei denen ein grösseres Kapital angespart oder abgebaut wird (z.B. bei der gemischten Lebensversicherung oder der Rentenversicherung). Auch bei Risikoversicherungen ohne Sparkomponenten wird Deckungskapital gebildet, wenn die Risikoprämien während der ganzen Vertragsdauer trotz steigendem Risiko als konstante Prämien berechnet werden. Die Versicherer müssen die anfänglich zu hohen Risikoprämien für die Verrechnung mit den später zu niedrigen Prämien verzinslich ansammeln.

Derivat
Von einem Vermögens- oder Finanzwert (z.B. Zins- oder Aktienindex) abgeleitete Vereinbarung zwischen zwei Parteien, die beiden Parteien bestimmte Pflichten und Rechte verleiht (z.B. Kaufs- oder Verkaufsrecht zu im Voraus bestimmten Bedingungen).

Diskontierung
Abzinsung künftiger Einnahmen oder Ausgaben auf einen Stichtag.

Double gearing
Doppelte oder mehrfache Haftung desselben Eigenkapitals bei Mutter- und Tochtergesellschaften.

Dreisäulenkonzept
System der schweizerischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Dieses System ist seit 1972 in der Bundesverfassung (Art. 34 quater) verankert und ruht auf drei Säulen. Die erste Säule bildet die AHV/IV, eine allgemeine, die Existenz sichernde staatliche Versicherung. Die zweite Säule wird durch die berufliche Vorsorge gebildet. Sie hat zusammen mit der ersten Säule zum Ziel, die Fortführung der gewohnten Lebenshaltung zu gewährleisten. Die dritte Säule ist die individuelle Vorsorge, die jeder Einzelne entsprechend seinen Wünschen und Bedürfnissen errichtet. 

EBK
Eidgenössische Bankenkommission. Beaufsichtigt Banken, Anlagefonds, Pfandbriefanstalten sowie das Börsenwesen. Die EBK ist eine von Einzelweisungen des Bundesrates unabhängige Verwaltungsbehörde des Bundes, die nicht in die Zentralverwaltung eingegliedert, sondern lediglich administrativ dem Eidgenössischen Finanzdepartement zugeordnet ist.

Elementarschaden
Schäden durch Naturereignisse wie z.B. Überschwemmung, Sturm, Hagel usw. Erdbebenschäden sind in der Schweiz in der Regel ausgeschlossen. In der Schweiz muss die Elementarschadenversicherung obligatorisch in die private Feuerversicherung einbezogen werden, um eine gleichmässige solidarische Finanzierung zu erreichen.

EVG
Eidg. Versicherungsgericht

Finanzkonglomerat
Eine Gruppe von Unternehmen, die eine wirtschaftliche Einheit bilden oder auf andere Weise durch Einfluss oder Kontrolle miteinander verbunden sind. Der Gruppe muss mindestens sowohl ein Versicherer als auch eine Bank oder ein Effektenhändler angehören. In der Regel unterliegen die Konglomeratsgesellschaften einer einheitlichen Finanz- und Anlagepolitik, die von der Geschäftsleitung der dominierenden Unternehmung definiert wird. Die Verflechtungen innerhalb des Finanzkonglomerats führen zu gegenseitigen Abhängigkeiten.

FINMA
Integrierte Finanzmarktaufsicht. In dieser Behörde sollen die Eidgenössische Bankenkommission (EBK), das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) sowie die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kontrollstelle) organisatorisch zusammengeführt werden. Die neue Behörde erhält auch ein Sanktionensystem: Sie soll „Sanktionen“ gegen jene Versicherer, Finanzintermediäre oder Banken ergreifen können, welche sich nicht an die Regeln halten

FSAP
Financial Sector Assessment Program. Examen von IWF und Weltbank: Die Funktionsfähigkeit eines Finanzmarktes wird mit intensiven Gesprächen mit Nationalbank, Banken- und Versicherungsaufsicht sowie mit grossen Banken und Versicherungsunternehmungen geprüft.

FSF
Financial Stability Forum. Informationsaustausch und Zusammenarbeit zur Stabilisierung der internationalen Finanzmärkte.

IAIS
International Association of Insurance Supervisors. Internationale Vereinigung der Versicherungsaufseher mit Sitz in Basel.

IASC
International Accounting Standards Committee. Setzt weltweit anerkannte Standards in Fragen der Rechnungslegung.

Geldwäschereibekämpfung
Die Grundlage für die Bekämpfung der Geldwäscherei bilden Art. 305bis des Strafgesetzbuches (StGB) sowie das Geldwäschereigesetz (GwG). Die Aufsichtstätigkeit im Finanzsektor im Rahmen der präventiven Bekämpfung der Geldwäscherei verteilt sich in Bezug auf die im GwG definierten Finanzintermediäre auf die folgenden Aufsichtsbehörden:
- die Eidgenössische Bankenkommission (EBK);
- das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV);
- die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) und
- die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei.
Verdachtsmeldungen werden an die Meldestelle für Geldwäscherei weitergegeben, die im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) angesiedelt ist. Diese nimmt dann entsprechende Abklärungen vor.

IASC
International Accounting Standards Committee. Setzt weltweit anerkannte Standards in Fragen der internationalen Rechnungslegung.

Integrierte Aufsicht
Aufsicht über Konzerne, die sowohl Versicherer und aufsichtspflichtige Finanzdienstleister wie Banken, Wertschriftenhändler, umfassen.

Kapitaldeckungsverfahren
Vorfinanzierung künftiger Versicherungsleistungen durch individuelle Äufnung von Sparkapital; Gegensatz zum Umlageverfahren.

Kollektivversicherung
Mehrere Personen sind nach einem Versicherungsplan gemeinsam versichert. Der Begriff wird in der Regel im Zusammenhang mit der beruflichen Vorsorge verwendet.

Konglomerat
Konzern mit Bank- oder Wertschriftenhandels- und Versicherungsunternehmungen

KVG
Krankenversicherungsgesetz. Das KVG führte am 1.1996 das Obligatorium für die soziale Krankenpflegeversicherung („Grundversicherung“) ein. Krankenkassen unterstehen der Aufsicht durch das BAG. Krankenkassen, die zusätzlich zur sozialen Krankenversicherung Zusatzversicherungen anbieten, unterstehen für die Durchführung dieses Teils der Krankenversicherung der Aufsicht durch das BPV.

Lead-Co-ordinator
Führt bei einem Konglomerat die sektorspezifische Aufsicht durch und koordiniert die Aufsicht auf Stufe Konglomerat mit anderen Aufsichtsbehörden. Bei versicherungsdominierten Konglomeraten ist das BPV Lead-Co-ordinator.

Lebensversicherung
Bezeichnung für jene Versicherungsarten, bei denen sich das Risiko aus der ungewissen Dauer des menschlichen Lebens und der daraus hervorgehenden Unsicherheit für den Lebensplan des Versicherten ergibt. Die wichtigsten Versicherungen decken die Risiken Tod und ungewisse Lebensdauer ab.

Materielle Versicherungsaufsicht
Zum Schutz der Versicherten kann die Aufsicht direkt in den Geschäftsbetrieb einer Versicherungsunternehmung eingreifen und Massnahmen verfügen bis hin zur Liquidation.

Mindestquote
Der Mindestanteil an Vermögenserträgen und an Erträgen im Risiko- und Kostenprozess, der den Versicherten aus Lebensversicherungsverträgen in der beruflichen Vorsorge gutgeschrieben werden muss. Die eidgenössischen Räte haben ihn auf 90% fixiert. Die Mindestquote wird manchmal auch als Legal Quote bezeichnet.

Mindestzinssatz
Im Minimum geforderte Verzinsung der obligatorischen Altersguthaben in der beruflichen Vorsorge. Die Höhe des Mindestzinssatzes wird vom Bundesrat in Abhängigkeit von den Kassazinssätzen der eidgenössischen Bundesobligationen und von der Lage am Kapitalmarkt festgelegt. Zur Zeit beträgt der Mindestzinssatz 2.5%.

Nettoprämie
Bruttoprämie abzüglich Kosten für die Verwaltung.

Pensionskassen
Betriebseigene Vorsorgeeinrichtungen, bilden zusammen mit den Sammelstiftungen, den Verbandseinrichtungen und der Auffangeinrichtung die Träger der beruflichen Vorsorge. Sie sind dem BVG unterstellt und werden vom BSV überwacht. Anders als die privaten Lebensversicherer, welche die  Kollektivlebensversicherung (umfasst u. a. die Rückdeckung der beruflichen Vorsorge) betreiben und der Aufsicht des BPV unterstehen, dürfen Pensionskassen vorübergehend in Unterdeckung geraten.

Personenschäden
Materielle Einbussen durch Körperverletzung oder Tötung eines Menschen

Prämie
Gegenleistung des Versicherten an die Versicherungsunternehmung, die eine finanzielle Leistung bei Eintritt eines künftigen und heute ungewissen Ereignisses erbringt.

Portefeuilleübertrag
Überführung des Versichertenbestandes eines Versicherers auf eine andere Gesellschaft. Ziel ist dabei, dass die übernehmende Gesellschaft in finanzieller und organisatorischer Hinsicht die notwendige Gewähr dafür bietet, dass die Ansprüche der Versicherten auch in Zukunft erfüllt werden können.

Präventive Produktekontrolle
Die Aufsicht prüft und genehmigt Versicherungsprodukte einschliesslich Tarife und AVB vor ihrer  erstmaligen Verwendung. Kommt mit der Einführung des neuen Versicherungsaufsichtsgesetztes (VAG) nur noch bei der Rückdeckung der beruflichen Vorsorge,  in der Krankenzusatzversicherung sowie in der Elementarschadenversicherung zur Anwendung.

Projiziertes Altersguthaben
Hypothetisches Altersguthaben nach BVG, das im Zeitpunkt der Invalidität des Versicherten berechnet wird: vorhandenes Altersguthaben im Zeitpunkt der Invalidität zuzüglich die Summe der fehlenden Altersgutschriften bis zum ordentlichen Rentenalter ohne Zinsen. Die fehlenden Altersgutschriften werden auf dem koordinierten Lohn des letzten Versicherungsjahres berechnet. Das projizierte Altersguthaben dient als Berechnungsgrundlage für Invaliden- und Hinterlassenenrenten (im Todesfall ist die zu diesem Zeitpunkt hypothetische Invalidenrente massgebend).

Risk-Management
Identifizieren, Erkennen, Untersuchen, Bewerten und Steuern von Risiken, die in irgendeiner Weise Auswirkungen auf die Unternehmung haben könnten. Ziel ist es, diese Risiken zu kalkulieren und vorausschauend in den Griff zu bekommen.

Rückkaufswert
Versicherungen mit Deckungskapital, bei denen das versicherte Ereignis gewiss ist (z.B. gemischte Versicherungen mit Leistung entweder im Todes- oder Erlebensfall) haben einen in den AVB geregelten Rückkaufswert, der aber in der Regel wegen der noch nicht vollständig amortisierten Abschlusskosten unter dem angesparten Kapital liegt. Auf Wunsch der Versicherten überprüft das BPV die Berechnung unentgeltlich.

Rückversicherung
Ein im Publikumsverkehr tätiger Erstversicherer überträgt einen Risikoanteil auf einen Rückversicherer. Den Teil, den er weiterhin selbst trägt ist der Eigenbehalt, der übertragene Teil, für den sie eine Prämie an den Rückversicherer entrichtet, heisst Zession oder zweites Risiko.

Put Option
Erworbenes Recht, zu einer bestimmten Zeit zu bereits vereinbartem Preis
bestimmte Wertschriften zu verkaufen.

Sammelstiftung
Die Vorsorgewerke der Arbeitgeber ohne eigene Pensionskasse können sich Sammeleinrichtungen für die berufliche Vorsorge anschliessen. Zu den Sammeleinrichtungen gehören die Auffangeinrichtung, Verbandseinrichtungen und Sammelstiftungen. Es gibt autonome Sammelstiftungen und diejenigen, die von den privaten Lebensversicherern geführt werden. Die Sammelstiftungen unterstehen dem BVG und fallen unter die Aufsicht des Bundesamtes für Sozialversicherung.
Die Sammelstiftungen der privaten Lebensversicherer haben kein eigenes Vermögen, wenn sie Vollschutzverträge anbieten. Bei Vollschutzverträgen übernimmt der private Lebensversicherer alle relevanten Risiken, insbesondere garantiert er die Verzinsung der BVG-obligatorischen Altersguthaben mit dem Mindestzinssatz und wandelt sie bei Erreichen des Pensionierungsalters mit dem BVG-Rentenumwandlungssatz in garantierte Renten um. Die Kapitalanlagen verbleiben dann beim Versicherer und werden nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes angelegt.
Die Sammelstiftungen der privaten Lebensversicherer haben vorwiegend verwaltungstechnische Aufgaben: Sie nehmen Beiträge von den angeschlossenen Vorsorgewerken entgegen und leiten sie dem Versicherer weiter, umgekehrt empfangen sie vom Versicherer fällige Leistungen und Überschussbeteiligungen und leiten sie an die Vorsorgewerke gemäss den Vereinbarungen in den Anschlussverträgen weiter. Die privaten Lebensversicherer,  welche diese Gelder verwalten, stehen unter der Aufsicht des BPV.

Schadenversicherung
Der Begriff bezeichnet jene Versicherungen, die im Versicherungsfall nur den nachweislich eingetretenen Vermögensschaden zu ersetzen haben. Der Versicherte darf sich dabei nicht bereichern können. Die Versicherungsleistung ist begrenzt durch Versicherungssumme, Versicherungswert und die Höhe des eingetretenen Schadens.

Settlement Agreement
Vergleichsabkommen zwischen den Klägern aus dem Holocaust und Schweizer Grossbanken für eine pauschale Abgeltung aller Ansprüche.

Sicherungsfonds
Sondervermögen des Lebensversicherers zur Garantie der potenziellen Versicherungsverpflichtungen, wie sie durch die technischen Rückstellungen beziffert werden.

Solvabilitätsspanne
Nach gesetzlichen Vorschriften ermittelter, vom Geschäftsvolumen abhängiger Mindestumfang der unbelasteten Eigenmittel. Diese dienen zur Abdeckung von allgemeinen Geschäftsrisiken, die durch die technischen Rückstellungen nicht oder nur ungenügend berücksichtigt sind.

Solvenz
Zahlungsfähigkeit des Versicherers. Diese ist u.a. abhängig von der ausreichenden Höhe der technischen Rückstellungen, von den Eigenmitteln und vom Ausmass der Rückversicherung.

Sondervermögen
Vom Gesellschaftsvermögen getrennt verwaltetes Vermögen zur Deckung von Versichertenansprüchen.

Strategische Erfolgsfaktoren
Langfristig wichtigste Schlüsselfaktoren, nach denen sich die strategischen Ziele und die Prozesssteuerung richten.

Sub-Co-ordinator
Sektorspezifische Aufsicht bei einem Konglomerat; bei versicherungsdominierten Konglomeraten ist die Bankenaufsicht Sub-Co-ordinator.

SST
Swiss Solvency Test. Der Begriff bezeichnet einen neuartigen Ansatz zur Ermittlung der Risikofähigkeit der Versicherer. Mit dem SST vollzieht das BPV den Wandel zu einer risikobasierten Solvenzaufsicht. Zentrale Grösse des SST ist das so genannte Zielkapital. Mit der Einführung des SST soll das Risikomanagement in den Versicherungsunternehmen gefördert und professionalisiert werden. Der SST wird voraussichtlich auf den 1.1.2006 zusammen mit dem neuen Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) eingeführt.

SVV
Schweizerischer Versicherungsverband. Der SVV ist die Dachorganisation der privaten Versicherungswirtschaft. Dem SVV sind kleine und grosse, national und international tätige Erst- und Rückversicherer angeschlossen

Swap
Individuelle Vereinbarung zwischen zwei Kontrahenten, die den Austausch künftiger Zahlungsströme beinhaltet. Mit dem Swap will man unterschiedliche Zahlungsbedingungen austauschen, weil die gewünschten Bedingungen sonst nur schwer erhältlich sind. Sofern diesen Zahlungsströmen zum Beispiel unterschiedliche Zinssätze oder Währungen zu Grunde liegen, spricht man von Zinssatz- und Währungsswap.

Technische Rückstellungen
Rückstellungen für eingegangene Verpflichtungen, umfassend Spätfolgen aus Schadenereignissen sowie künftige Leistungen aus Lebensversicherungen und Invalidenrenten (Deckungskapital). Sie zeigen in der Bilanz die zu erwartenden Ansprüche.

Technischer Zins
Für die ganze Vertragsdauer garantierter Mindestzins, mit dem das Deckungskapital in der Lebensversicherung aufgezinst wird.

TEDAP
Elektronische Datenbank und elektronisches Verarbeitungsprogramm für rationelle umfangreiche Analysen bei der jährlichen Berichterstattung der Versicherer an das BPV.

Überschussbeteiligung
Liegt der Zinsertrag über dem vorsichtig kalkulierten technischen Zins, erhalten die Versicherten eine Überschussbeteiligung als Bonus (Erhöhung der Leistung), als Spargutschrift (verzinsliche  Ansammlung) oder als Ermässigung der laufenden Prämien.

Umlageverfahren
Die Ausgaben (Versicherungsleistungen) eines Jahres werden mit den (Prämien-)Einnahmen in gleicher Höhe finanziert. Typisches Beispiel für Versicherungsleistungen, die im Prinzip nach dem Umlageverfahren finanziert werden, ist die AHV.

Umwandlungssatz
Prozentsatz zur Berechnung der jährlichen BVG-Altersrente. Die jährliche BVG-Altersrente ergibt sich als Produkt des Umwandlungssatzes mit dem BVG-Altersguthaben. Die Umwandlungssätze für den obligatorischen Teil und den ausserobligatorischen Teil des Altersguthabens können verschieden sein. Der Umwandlungssatz für den obligatorischen Teil des Altersguthabens wird vom Parlament auf Grund der durchschnittlichen Lebenserwartung auf dem Gesetzeswege (BVG, Art. 14) festgelegt. Die 1. BVG-Revision sieht eine Absenkung des Satzes von 7,2 auf 6,8 bis zum Jahre 2015 vor.

US-GAAP
US Generally Accepted Accounting Principles. US-Rechnungslegungsgrundsätze. Gelten für alle Unternehmen, welche an einer US-Börse kotiert sind.

UVG
Bundesgesetz über die Unfallversicherung vom 20. März 1981. Regelt die obligatorische Unfallversicherung, eine Personenversicherung, welche sich mit den wirtschaftlichen Folgen von Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten befasst. Mit ihren Leistungen hilft sie, den Schaden wieder gut zu machen, der bezüglich Gesundheit und Erwerbstätigkeit entsteht, wenn die Versicherten verunfallen oder beruflich erkranken. Die Unfallversicherung nach UVG wird von der SUVA sowie von zugelassenen privaten Unfallversicherern angeboten.

Versicherungsvermittler
Versicherungsvermittler und -vermittlerinnen sind, unabhängig von ihrer Bezeichnung, Personen, die im Interesse von Versicherungsunternehmen oder unabhängig Versicherungsverträge anbieten oder abschliessen.

VAG
Versicherungsaufsichtsgesetz. Regelt die Aufsicht des Bundes über Versicherungsunternehmen. Es bezweckt insbesondere den Schutz der Versicherten vor Insolvenz von Versicherungsunternehmen und vor Missbräuchen.

VVG
Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag, das im Rahmen des Schweizerischen Zivilrechts im Wesentlichen die vertraglichen Beziehungen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer regelt. 

Zielkapital
Zentrale Grösse beim Swiss Solvency Test (SST). Der SST bestimmt ein Zielkapital, welches notwendig ist, um die eingegangenen Risiken mit ausreichender Sicherheit zu tragen. Das Zielkapital hat die Funktion eines Warnsignals: Ist das vorhandene risikotragende Kapital geringer als das notwendige Zielkapital, so bedeutet dies nicht die Insolvenz eines Unternehmens. Vielmehr ist entweder das notwendige Zielkapital über eine gewisse Frist aufzubauen oder die Risiken sind dergestalt zu reduzieren, dass das resultierende Zielkapital durch  das vorhandene risikotragende Kapital abgedeckt werden kann.

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