Bundesamt für Privatversicherungen BPV

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Versicherungsaufsicht und FINMA

In der Schweiz wird die staatliche Aufsicht über die Banken, Versicherungsunternehmen und weitere Finanzintermediäre per 1. Januar 2009 in der Eidgenössischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA) zusammengefasst. Mit der Teilinkraftsetzung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FINMAG) hat die neue Behörde bereits auf den 1. Februar 2008 eigene Rechtspersönlichkeit erlangt und kann Vorbereitungen treffen. Bis Ende 2008 erfüllen die beteiligten Behörden ihren Aufsichtsauftrag nach wie vor selbstständig.

Mit der Errichtung einer integrierten Finanzmarktbehörde wird eine organisatorische Neuausrichtung vollzogen, welche die schweizerische Finanzmarktaufsicht stärken und ihr als Gesprächspartner im internationalen Verhältnis grösseres Gewicht verleihen soll. Die FINMA wird als öffentlich-rechtliche Anstalt organisiert, die funktional, institutionell und finanziell unabhängig ist. So sieht es das Finanzmarktaufsichtsgesetz FINMAG vor, welches auf den 1. Februar 2008 teilweise in Kraft gesetzt worden ist.

FINMAG als Dachgesetz
Neben den organisatorischen Fragen enthält das FINMAG auch Grundsätze zur Finanzmarktregulierung, eine Regelung zur Haftung sowie harmonisierte Aufsichtsinstrumente und Sanktionen. Damit kommt dem FINMAG die Funktion eines Dachgesetzes über die übrigen Gesetze zu, welche die Finanzmarktaufsicht inhaltlich regeln und unverändert bleiben. Den Besonderheiten der verschiedenen Aufsichtsbereiche wird damit Rechung getragen. Für die Versicherungsunternehmen heisst dies, dass sie nach wie vor die Anforderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) zu erfüllen haben.

Fit für die FINMA
Mit der Wahl des Verwaltungsrates und der Teilinkraftsetzung des FINMAG hat die FINMA zwar bereits eigene Rechtspersönlichkeit erlangt. Bis die Behörde allerdings am 1. Januar 2009 operativ tätig wird und als integrierte Finanzmarktaufsicht ihre Arbeit aufnimmt, verbleiben noch einige Monate. Für diese verbleibende Zeit hat sich das BPV folgende Ziele gesetzt: 
  • Zunächst soll eine professionelle und moderne, auf das Versicherungsaufsichtsrecht abgestützte Aufsichtsarbeit geleistet werden.
  • Die schweizerische Aufsicht soll sich zudem, wie schon im vergangenen Jahr, weiterhin und noch vermehrt im internationalen Verhältnis positionieren. Insbesondere gilt es, sich mit dem Entwurf der Europäischen Union zu einer neuen Rahmenrichtlinie über Solvabilität II auseinanderzusetzen. Diese wird den europäischen Versicherungsmarkt wesentlich beeinflussen. 
  • Schliesslich wird es darum gehen, die integrierte Versicherungsaufsicht in diesem Jahr wesentlich voranzutreiben. Das Projekt wurde im Januar 2007 lanciert. Erste Meilensteine, vor allem in Bezug auf die Regelung von Zuständigkeiten und die Kanalisierung der Informationsflüsse zwischen den zuständigen Abteilungen der Aufsicht sowie im Bereich der qualitativen Aufsicht, konnten erreicht werden. Die nächsten sind auf Mitte 2008 terminiert. Die Umsetzung erfolgt laufend und etappenweise, wobei sich der zeitliche Horizont bis Ende 2010 erstreckt.
Am 1. Januar 2009 werden die Mitarbeitenden der drei Fusionsbehörden – der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK), des BPV sowie der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kst GwG) – die Arbeit für die neue FINMA an einem gemeinsamen Standort aufnehmen. Dies markiert nicht das Ende einer Entwicklung, sondern ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zu einer auch international anerkannten Aufsichtsbehörde.

Fachkontakt: info@bpv.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 09.12.2008

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Dokumente

Typ: PDF

08.12.2008 | 462 kb | PDF
Typ: PDF

Botschaft zum Finanzmarktaufsichtsgesetz vom 1. Februar 2006
21.08.2007 | 713 kb | PDF
Typ: PDF

Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht vom 22. Juni 2007
04.09.2007 | 587 kb | PDF
Typ: PDF

Die FINMA Geschäftsleitung wird ihre Arbeit am 1. Januar 2009 aufnehmen.
21.05.2008 | 106 kb | PDF
Typ: PDF

27.08.2008 | 41 kb | PDF


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