Unterstellung unter die Versicherungsgruppen- bzw. -konglomeratsaufsicht mittels individueller Verfügungen
Mit Inkrafttreten des Versicherungsaufsichtsgesetzes per 1. Januar 2006 hat das BPV den Auftrag erhalten, Versicherungskonzerne, deren Leitung in der Schweiz erfolgt oder welche im Ausland nicht einer äquivalenten Aufsicht unterstehen, der Versicherungsgruppen bzw.
-konglomeratsaufsicht zu unterstellen. Der Zweck dieser Aufsicht ist vor allem die Solvenzsicherung auf Konzernstufe sowie die Sicherung der Governance und des Risikomanagements sowie des Internen Kontrollsystems. Aufgrund dieser Überlegungen lassen sich für die Unterstellung im Wesentlichen zwei Kriterien, die Internationalität und die Komplexität eines Konzerns, ableiten.
Nach Analyse verschiedener Unternehmensgruppen verfügte das BPV mit Wirkung per 30. September 2006, dass die Basler-Gruppe, die Swiss Life-Gruppe, die Swiss Re-Gruppe und die Zurich Financial Services Group sowohl als Versicherungsgruppen als auch als Versicherungskonglomerate gemäss neuem Aufsichtsrecht unter Aufsicht gestellt werden. Die unter altem Recht ergangenen, individuellen Verfügungen wurden damit ersetzt. Neu werden ferner die Helvetia-Gruppe, die Gruppe Mobiliar, die Nationale Suisse-Gruppe und die Gruppe Vaudoise Versicherungen mit Wirkung per 30. September als Versicherungsgruppen beaufsichtigt. Nachdem die Paris Re-Gruppe ihre strategische Holding-Gesellschaft von Bermuda in die Schweiz verlegt hat, wurde sie mit Verfügung vom 8. Mai 2007 ebenfalls der Gruppenaufsicht unterstellt.