Bundesamt für Privatversicherungen BPV

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Konzernaufsicht

Akzente der Versicherungsgruppen- und -konglomeratsaufsicht

Für die vom BPV praktizierte Versicherungsgruppen- und -konglomeratsaufsicht stehen
folgende Aspekte im Vordergrund:

a) Direktaufsicht unter Beizug der externen Revision:
Die Aufsichtstätigkeit des BPV beruht im Wesentlichen auf einer Direktaufsicht. Dadurch erhält das BPV einen unmittelbaren Einblick in eine Unternehmensgruppe, was die Fachkompetenz laufend erweitert und bei den Konzernen die Kostenbelastungen in Grenzen hält. Für ausgewählte Teilbereiche wie die Prüfung der Jahresrechnung oder die formelle Bestätigung über die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Vorschriften stützt sich das BPV auf die externe Revision und allenfalls auf weitere Experten.

b) Konsolidierte und gruppenweite Aufsicht:
Die vom BPV ausgeübte Konzernaufsicht beinhaltet nicht nur eine konsolidierte Sicht der
Unternehmensgruppe. Vielmehr interessiert das BPV sich – so u.a. beim SST und den
konzerninternen Vorgängen – für die Risikosituation und die Verflechtungen der Konzerneinheiten innerhalb der Gruppe oder des Konglomerats. Der Aggregation aller Teilrisiken innerhalb eines Konzerns und dem eingeschränkten Kapitaltransfer zwischen verschiedenen Ländern ist besondere Beachtung zu schenken.

c) Zusammenarbeit mit anderen Aufsichtsbehörden:
Die Erfahrungen und die Erkenntnisse der Soloaufsicht der ausländischen Aufsichtsbehörden sind zu berücksichtigen. Die intensive Zusammenarbeit mit den Aufsichtskollegen im Ausland ist deshalb eine wichtige Grundlage der Aufsichtstätigkeit.

d) Building Block-Approach:
Bei Versicherungskonglomeraten werden die Risiken und die Eigenmittelanforderungen
von konzerneigenen Bankinstituten gemäss Basel II beurteilt bzw. berechnet. Nach dem Building Block-Approach werden die Anforderungen aus den Versicherungs- und dem Finanzbereich zusammengezählt.

Konkretisierung der Aufsichtspraxis mittels Richtlinien
Mit der Unterstellung der neun Gruppen bzw. Konglomerate war es notwendig, dass die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen und die Aufsichtspraxis konkretisiert wurden. Deshalb hat das BPV Ende 2006 sechs Richtlinien zu folgenden Bereichen in Kraft gesetzt (siehe Dokumentation/Richtlinien):
  • Berichterstattung über die Organisation
  • Berichterstattung über die Struktur
  • Berichterstattung über interne Geschäftsvorgänge
  • Solvabilität I
  • Konzernbericht
  • Corporate Governance/Risikomanagement/internes Kontrollsystem

Bei der Konkretisierung der Aufsicht hat das BPV insbesondere darauf geachtet, dass die Entwicklungen in der internationalen Versicherungs- und Finanzwelt und der entsprechenden Aufsicht einfliessen. Als Folge davon werden die Konzerne
  • nicht nur als homogenes Gebilde von aussen betrachtet (konsolidierte Sichtweise), sondern ihr Innenleben bzw. die konzern-internen Vorgänge und Strukturen transparent gemacht, sodass Aufsichtsarbitrage oder -umgehungen erkennbar werden,
  • gemäss international anerkannten Rechnungslegungsstandards beurteilt,
  • die Jahresberichte der externen Revisionsstelle zuhanden des Verwaltungsrates sowie der internen Revisionsstelle zuhanden der externen Revisionsstelle auch dem BPV als Beurteilungsgrundlage zustellen,
  • für die Solvabilität I-Berechnung nur anrechenbare Eigenmittel berücksichtigen können, welche europaweit einer vorsichtigen Betrachtungsweise standhalten,
  • die Organisation der Geschäftsführungsstruktur, die Aufgaben und Kompetenzen der Geschäftsführung, die personelle Besetzung sowie die internen Regelungen gegenüber dem BPV aufzeigen,
  • die Verwaltungsrats- und Führungsequipe einer Fitness- und Properness-Überprüfung unterstellen und den Corporate Governance-Prinzipien nachkommen.



Fachkontakt: info@bpv.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 17.01.2006

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