Bundesamt für Privatversicherungen BPV

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Bekämpfung der Geldwäscherei

Aufsichtsbereich des BPV
Die Bekämpfung der Geldwäscherei spielt auch in der Versicherungsaufsicht eine Rolle. Vom Gesamtprämienvolumen von 51 Mrd. Franken (davon entfallen 31 Mrd. Franken auf Lebensversicherungen) sind etwas mehr als 20 Mrd. Franken relevant bezüglich Aufsicht über die Bekämpfung der Geldwäscherei. Eine zentrale Rolle beim Vollzug des Geldwäschereigesetzes spielen bei der Aufsichtstätigkeit des Amtes neben der Beaufsichtigung der Selbstregulierungsorganisation auch die Inspektionen bei den Versicherern. So ist die Bekämpfung der Geldwäscherei ein Prüfpunkt bei jeder Inspektion.

Ferner wirkt das Amt bei der Gesetzgebung sowie bei der Erarbeitung von Geldwäschereinormen auf internationaler Ebene mit und erteilt Auskünfte auf entsprechende Anfragen. Es nimmt auch teil an Länderprüfungen. Als Beispiel sei hier die Länderprüfung 2005 des GAFI (Groupe d‘Action Financière sur la lutte contre le blanchiment de capitaux) genannt.

Ziel und Geltungsbereich des Geldwäschereigesetzes in Bezug auf die Versicherer
Nach dem Geldwäschereigesetz kontrolliert das BPV die Massnahmen der Lebensversicherer zur Verhinderung der Geldwäscherei. Zu den Pflichten der Lebensversicherer gehören namentlich
  • die Identifizierung der jeweiligen Vertragspartei und die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten;
  • die Abklärung des Zwecks eines Versicherungsgeschäfts, welches ungewöhnlich erscheint oder wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass die involvierten Vermögenswerte aus einem Verbrechen herrühren oder der Verfügungsmacht einer kriminellen Organisation unterliegen;
  • die Aufbewahrung der Unterlagen, welche die vorgenommenen Abkärungen belegen;
  • die Pflicht, für eine genügende Ausbildung des Personals und für Kontrollen zu sorgen.
Wenn ein Lebensversicherer weiss oder den begründeten Verdacht hat, dass in einer Geschäftsbeziehung Geldwäscherei vorliegt, muss er der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) im Bundesamt für Polizei eine Meldung erstatten.

Permanente Aufgaben des BPV
  • Kontrolle des Jahresberichts der Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SRO-SVV);
  • Bereinigung der Liste der Mitglieder der SRO-SVV und der Liste der Nichtmitglieder;
  • Überprüfung der gesellschaftsspezifischen Massnahmen anlässlich von Inspektionen am Sitz der Gesellschaft;
  • Laufende Aktualisierung der Gesetzes- und Verordnungsvorschriften;
  • Beantwortung von Anfragen von Verbänden, Gesellschaften und Dritten bezüglich der Anwendung von GwG-Vorschriften;
  • Teilnahme an Länderexamen.

Fachkontakt: info@bpv.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 28.03.2006

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