Bundesamt für Privatversicherungen BPV

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BPV-Info Nr. 8

BPV-Info Nr. 8 vom 22.12.2006 – Erstmalige Betriebsrechnung der beruflichen Vorsorge für die privaten Schweizer Lebensversicherer

Die privaten Schweizer Lebensversicherer haben für das Jahr 2005 erstmals eine vollständige Betriebsrechnung für die berufliche Vorsorge vorgelegt. Das Bundesamt für Privatversicherungen BPV publiziert dazu eine Gesamtübersicht sowie die BVG-Zahlen der einzelnen Versicherungsunternehmen. Von den gesamten Erträgen aus Spar-, Risiko- und Kostenprozess im Betriebsjahr 2005 flossen den Versicherten 92% in Form von Versicherungsleistungen, Erhöhung der technischen Rückstellungen und Überschussbeteiligung zu.

Per Mitte 2006 haben alle privaten Schweizer Lebensversicherer, welche die berufliche Vorsorge anbieten, verordnungsgemäss und erstmals die gesonderte, vollständige Betriebsrechnung dem BPV unterbreitet. Diese liefert eine entsprechende Erfolgsrechnung und Bilanz sowie die technische Zerlegung in Spar-, Risiko- und Kostenprozess. Ausserdem enthält die Betriebsrechnung Angaben zu Bestandesstruktur und Bilanzierungsgrundsätzen sowie ein verbindliches Offenlegungsschema zur Mindestquote gegenüber den versicherten Vorsorgeeinrichtungen.

92% der Gesamterträge für Versicherte
Von den gesamten Erträgen aus Spar-, Risiko- und Kostenprozess im Betriebsjahr 2005 kamen den Versicherten 92% in Form von Versicherungsleistungen, Erhöhung und Verstärkung der technischen Rückstellungen sowie Überschussbeteiligung zugute.

Das Ergebnis der versicherungstechnischen Erfolgsrechnung stieg gegenüber dem Vorjahr leicht von 0.55 Mia CHF auf 0.6 Mia CHF an. Dieses Ergebnis – also der Anteil der Versicherungsunternehmen am Gesamtertrag – dient dem Aufbau des gesetzlich vorgeschriebenen Solvenzkapitals und der Verzinsung des bereitgestellten Risikokapitals, das die Versicherer für die Garantieverpflichtungen benötigen. Auf das Total der gesamten technischen Rückstellungen von 122 Mia CHF bezogen entspricht dieser Anteil, den man auch als „Garantiekosten“ bezeichnen kann, einem halben Prozentpunkt.

BVG-Transparenzbestimmungen wurden erfüllt
Transparenz gegenüber den Versicherten im Bereich der BVG-Vermögen ist aufgrund der am 01.04.2004 in Kraft getretenen 1. BVG-Revision durch die Vorsorgeeinrichtungen herzustellen.

Primäre Aufgabe der Versicherungsaufsicht ist es sicherzustellen, dass die Versicherungsunternehmen ihren Transparenzverpflichtungen gegenüber den Vorsorgeeinrichtungen nachkommen. Das BPV hat die Versicherungsunternehmen deshalb verpflichtet, die BVG-relevanten Zahlen fristgerecht und in der vorgesehenen Form für die Vorsorgeeinrichtungen aufzubereiten. Neben dieser primären Aufgabe übernimmt es das BPV, diese von Aufsicht und Revisionsfirmen geprüften Zahlen gesamthaft aufzubereiten. Aufgrund des erstmals durchgeführten Prozesses und der damit verbundenen aufwändigen Bereinigung, vor allem aber, weil es nicht prioritäre Aufgabe des Regulators darstellt, werden diese Zahlen erst jetzt publiziert. Dabei werden auch die BVG-Zahlen der einzelnen Versicherungsunternehmen publiziert, welche vielfach bereits seit längerer Zeit öffentlich zugänglich sind.

Versicherungsunternehmen sind keine Vorsorgeeinrichtungen
Versicherungsunternehmen sind keine Vorsorgeeinrichtungen, sondern übernehmen in deren Auftrag – ganz oder teilweise – Risiken und Kapitalbewirtschaftung. Als gewinnorientierte Unternehmen betreiben sie das BVG-Geschäft im Sinne des von der Politik gewünschten Wettbewerbs. Nicht vergessen werden darf, dass Versicherungsunternehmen ihre Leistungen garantieren und Verluste aus dem Vorsorgegeschäft allein zu tragen haben (im Jahr 2002 bsp. 2.4 Mia. CHF). Dies im Unterschied zu den autonomen Pensionskassen, wo Unterdeckungen und allfällige Sanierungen durch Arbeitgeber und Versicherte getragen werden müssen.

Auskunft: Kommunikationsdienst BPV, Tel. 031 325 01 65
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