Artikel 25 des Bundesgesetzes vom 23. Juni 1978 betreffend die Aufsicht über die privaten Versicherungseinrichtungen schreibt vor, dass die Aufsichtsbehörde jährlich einen Bericht über den Stand der beaufsichtigten Versicherungseinrichtungen zu veröffentlichen hat. Der vorliegende 117. Bericht betrifft das Jahr 2002. Die darin wiedergegebenen Meinungen des Bundesamtes für Privatversicherungen müssen sich nicht mit den Ansichten der übrigen Bundesstellen decken.
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