Faktenblatt zum gebundenen Vermögen
Zur Sicherstellung der Versichertenansprüche ist das Versicherungsunternehmen verpflichtet, ausreichende versicherungstechnische Rückstellungen zu bilden. Diese müssen durch das gebundene Vermögen jederzeit gedeckt sein. Für die Anlagen des gebundenen Vermögens gelten strenge Vorschriften. Das Bundesamt für Privatversicherungen BPV stellt ein Faktenblatt zum gebundenen Vermögen und zur Sicherung der Versichertenansprüche bereit.