Party | Händler A |
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Area | Market supervision |
Topic | Industry ban/activity ban |
Summary | Händler A hat in mehreren Fällen mithilfe von anstehenden grossen Kundenaufträgen gezielt Aktienkurse beeinflusst, um kurzfristig Gewinne auf dem Tradingkonto einer nahestehenden Person zu realisieren. Zu diesem Zweck hat er Informationen zu laufenden oder anstehenden Kundenaufträgen aus dem Order-Flow der Bank geteilt. Damit lagen mehrere Fälle von verbotenem Front- und Parallel-Running und damit ein grober Verstoss gegen das Börsengesetz (Art. 11 Abs. 1 BEHG) vor. |
Measures | Berufs- und Tätigkeitsverbot von drei Jahren (Art. 33 FINMAG; Art. 35a BEHG) |
Legal force | Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig. |
Communication | - |
Date of decision | 16.03.2018 |