2018-23

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Party X AG, natürliche Person A
Area Unauthorised financial services providers
Topic Unauthorised acceptance of public deposits
Summary

Die X AG schloss mit Anlegern mindestens 21 darlehensähnliche Anlageverträge im Umfang von über einer Million Franken. Die Verträge sahen mindestens eine Rückzahlung des eingesetzten Kapitals vor. Sie wurden als Darlehenskonstruktionen mit Einlagecharakter qualifiziert. Die X AG hat gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegengenommen, ohne über die dafür erforderliche Bewilligung (Art. 1 Abs. 2 BankG) zu verfügen. Als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der X AG war A für die Aufsichtsrechtsverletzungen der X AG verantwortlich.

Measures

Feststellung (Art. 32 FINMAG); Liquidation (Art. 37 FINMAG i. V. m. Art. 23quinquies Abs. 1 BankG); Publikation einer Unterlassungsanweisung gegen A für die Dauer von einem Jahr (Art. 34 FINMAG)

Legal force

Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Communication -
Date of decision 01.03.2018
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