Party | X AG, natürliche Person A |
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Area | Unauthorised financial services providers |
Topic | Unauthorised acceptance of public deposits |
Summary | Die X AG schloss mit Anlegern mindestens 21 darlehensähnliche Anlageverträge im Umfang von über einer Million Franken. Die Verträge sahen mindestens eine Rückzahlung des eingesetzten Kapitals vor. Sie wurden als Darlehenskonstruktionen mit Einlagecharakter qualifiziert. Die X AG hat gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegengenommen, ohne über die dafür erforderliche Bewilligung (Art. 1 Abs. 2 BankG) zu verfügen. Als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der X AG war A für die Aufsichtsrechtsverletzungen der X AG verantwortlich. |
Measures | Feststellung (Art. 32 FINMAG); Liquidation (Art. 37 FINMAG i. V. m. Art. 23quinquies Abs. 1 BankG); Publikation einer Unterlassungsanweisung gegen A für die Dauer von einem Jahr (Art. 34 FINMAG) |
Legal force | Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig. |
Communication | - |
Date of decision | 01.03.2018 |