2020-20

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Party Y AG in Liquidation
Area Unauthorised financial services providers
Topic Other
Summary

Nachdem das BGer mit Urteil vom 14. Januar 2020 das BVGer-Urteil (B-1172/2018) hinsichtlich der angeordneten Liquidation der Y AG in Liquidation auf dem Weg des Konkurses aufgehoben und die Sache zu neuem Entscheid über die Art der Liquidation der Y AG in Liquidation an die FINMA zurückgewiesen hatte, erhob die FINMA den Sachverhalt gestützt auf aktualisierte Akten und kam zum Schluss, dass die begründete Besorgnis der Überschuldung gegeben ist, weshalb sie erneut die Liquidation der X AG in Liquidation auf dem Weg des Konkurses anordnete.

Measures

Erneute Anordnung der Konkursliquidation der Y AG (Art. 37 FINMAG i.V.m. Art. 33 BankG).

Legal force

Eine gegen die Verfügung erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen, vgl. Urteil BVGer B-4284/2020 vom 08.03.2021 (rechtskräftig).

Communication -
Date of decision 16.06.2020
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