2021-16

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Party Versicherung X
Area Licence holders
Topic Other
Summary

Im Sommer 2021 beantragte die Versicherung X bei der FINMA Tarifanpassungen per 1. Januar 2022 betreffend verschiedene Spitalprodukte (Art. 4 Abs. 2 Bst. r i.V.m. Art. 5 Abs. 1 VAG). In der Folge blieb zwischen den Parteien strittig, ob das Versicherungsunternehmen bei Tarifanpassungen auf die exogene Teuerung beschränkt ist und wie diese konkret zu bestimmen ist. Aus Gründen des Versichertenschutzes ist in der Krankenzusatzversicherung jedoch grundsätzlich eine Tariferhöhung als missbräuchlich abzulehnen, welche über die seit der letzten Tarifgenehmigung am Markt beobachtbare exogene Teuerung hinausgeht (Art. 38 und Art. 46 Abs. 1 Bst. f VAG i.V.m. Art. 117 AVO). Dies insbesondere deshalb, weil viele Versicherte nicht mehr die Möglichkeit haben das Versicherungsunternehmen zu wechseln und somit allfälligen Prämienerhöhungen schutzlos ausgeliefert sind. Da im vorliegenden Fall die am Markt beobachtbare Teuerung Null bzw. sogar negativ war, hat die FINMA die beantragten Tarifanpassungen betreffend Spitalprodukte mit Verfügung vom 10. Dezember 2021 abgewiesen.

Measures

Abweisung der von der Versicherung X beantragten Tarifanpassungen für Spitalprodukte (Art. 4 Abs. 2 Bst. r i.V.m. Art. 5 Abs. 1 VAG)

Legal force

Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Communication -
Date of decision 10.12.2021
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