2021-18

← Back to overview page

Party Börsenkotierte Gesellschaft X
Area Market supervision
Topic Other
Summary

Im Zusammenhang mit einer Medienmitteilung der an der Schweizer Börse kotierten Gesellschaft X führte die FINMA Vorabklärungen wegen Verdachts auf Insiderhandel. Weil die börsenkotierte Gesellschaft X den bisherigen Auskunftsersuchen der FINMA nur teilweise nachkam und den Erlass einer anfechtbaren Verfügung beantragte, erliess die FINMA eine Auskunfts- und Editionsverfügung.

Measures

Auskunfts- und Editionsverfügung (Art. 145 FinfraG i.V.m. Art. 29 Abs. 1 FINMAG)

Legal force

Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Communication -
Date of decision 22.10.2021
Backgroundimage