Party | Bank X |
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Area | Licence holders |
Topic | Other |
Summary | Die Bank X bietet eine elektronische Plattform für den bilateralen Handel u.a. mit Forex-Derivaten an. Sie stellt Kurse im System zur Glattstellung der Derivatepositionen. Die FINMA kam diesbezüglich zum Schluss, dass die drei kumulativen Voraussetzungen gemäss Rz. 5 des FINMA-RS 2018/01 für das Vorliegen eines organisierten Handelssystems OHS erfüllt seien, und dass der vorliegende Glattstellungsmechanismus, welcher für den Derivatehandel typisch ist, nicht unter die Primärmarktausnahme fällt. |
Measures | Feststellung, dass die Bank X ein organisiertes Handelssystem gemäss Art.42 Bst. c FinfraG betreibt. |
Legal force | nicht rechtskräftig; Beschwerdeverfahren BVGer B-4080/2022 |
Communication | - |
Date of decision | 15.07.2022 |